Hauskredit: Das passiert mit dem Kredit bei einer Trennung

Eine eigene Familie, das eigene Haus und eigene Kinder sind die Träume bzw. Ziele vieler Menschen. Hat man seinen Partner gefunden und dann noch die richtige Immobilie, nimmt man in den meisten Fällen zusammen einen Kredit auf, um sich die Immobilie finanzieren zu können. Auch wenn die Partnerschaft noch so schön ist, kann es im schlimmsten Fall auch zu einer Trennung kommen. In diesem Fall muss man sich fragen, was mit dem Hauskredit passiert und wie die ehemaligen Partner damit umgehen können.

Wir erklären dir, was mit dem Hauskredit im Falle einer Trennung passiert, wie man das Problem lösen kann und worauf man achten muss.

So läuft es bei einer Trennung ab

Wenn ein Paar sich trennt oder scheiden lässt und sie gemeinsam einen Hauskredit aufgenommen haben, entsteht eine komplexe rechtliche und finanzielle Situation. Die Auflösung dieser Verbindung kann verschiedene Auswirkungen auf den Hauskredit haben, die von der Art der Vereinbarung und den geltenden Gesetzen in der jeweiligen Jurisdiktion abhängen.

In den meisten Fällen sind beide Partner gemeinsam für die Rückzahlung des Hauskredits verantwortlich, unabhängig davon, wer das Haus bewohnt oder wer den Kredit aufgenommen hat. Das bedeutet, dass beide Parteien auch nach der Trennung weiterhin für die Tilgung des Kredits haften, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen.

Wenn die Partner sich einvernehmlich trennen, können sie versuchen, eine Regelung für die Aufteilung des Hauses und des Kredits zu finden. Dies könnte bedeuten, dass einer der Partner das Haus übernimmt und den anderen Partner ausbezahlt, um dessen Anteil am Eigenkapital auszugleichen. In diesem Fall müsste derjenige, der das Haus übernimmt, möglicherweise den Kredit refinanzieren, um den anderen Partner aus der Verantwortung zu entlassen.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann und das Haus verkauft werden muss, um die Schulden vom Hauskredit zu begleichen, werden die Erlöse aus dem Verkauf zunächst dazu verwendet, den ausstehenden Kreditbetrag zu begleichen. Die verbleibenden Gelder werden dann je nach Vereinbarung zwischen den Partnern aufgeteilt, was oft eine weitere Quelle für Auseinandersetzungen sein kann.

In einigen Fällen kann das Gericht eine Entscheidung über die Aufteilung des Hauses und der Schulden treffen, insbesondere wenn die Parteien keine Einigung erzielen können. Das Gericht berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, darunter die finanzielle Situation der Parteien, ihren Beitrag zum Erwerb des Hauses und andere relevante Umstände.

So könnt ihr Problemen beim Hauskredit vorbeugen

Beim Kauf einer Immobilie als Paar gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu finanzieren, um potenzielle Probleme im Falle einer Trennung zu vermeiden. Eine Option ist es, vor dem Kauf eine klare Vereinbarung über die finanziellen Verpflichtungen und die Eigentumsrechte zu treffen. Dies kann durch einen rechtlichen Vertrag wie einen Ehevertrag oder einen Partnerschaftsvertrag geschehen, der die Rechte und Pflichten jedes Partners festlegt.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass beide Partner den Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten gemeinsam finanzieren, indem sie entweder gemeinsam Ersparnisse einsetzen oder einen gemeinsamen Kredit aufnehmen. In diesem Fall sollten beide Partner sich darüber im Klaren sein, dass sie gemeinsam für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich sind, unabhängig davon, wer das Haus bewohnt oder wer den Kredit aufgenommen hat.

Eine alternative Finanzierungsmethode ist es, dass nur ein Partner das Haus finanziert und als alleiniger Eigentümer auftritt, während der andere Partner lediglich mietähnliche Zahlungen leistet, um im Haus zu wohnen. In diesem Szenario sollte jedoch eine klare schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegt, insbesondere im Falle einer Trennung.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, dass ein Partner das Haus allein finanziert und Eigentümer wird, während der andere Partner einen rechtlichen Anspruch auf einen Anteil am Haus erwirbt, indem er beispielsweise einen Beitrag zur Tilgung des Kredits leistet oder bei der Renovierung des Hauses hilft. Diese Vereinbarung sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Darüber hinaus können Paare auch in Betracht ziehen, eine Immobilie im Mietkauf zu erwerben, wobei sie zunächst als Mieter in der Immobilie wohnen und zu einem späteren Zeitpunkt die Option haben, sie zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Dies kann eine flexible Möglichkeit sein, eine Immobilie zu erwerben, während beide Partner ihre finanzielle Situation evaluieren und sich auf eine langfristige Lösung einigen können.

Wer ist Eigentümer bei einer Trennung?

In Deutschland wird das Eigentum an Immobilien im Grundbuch festgehalten, das ein öffentliches Register ist, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Bezirks oder einer bestimmten Gemeinde verzeichnet sind. Das Grundbuch spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Eigentümers einer Immobilie, insbesondere im Falle einer Trennung oder Scheidung von Partnern.

Wenn ein Paar gemeinsam eine Immobilie besitzt und sich trennt, ist entscheidend, wie das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist. In der Regel sind beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, wenn sie die Immobilie gemeinsam erworben haben. In diesem Fall sind sie Miteigentümer und haben gleiche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Immobilie.

Wenn ein Partner die Immobilie allein erworben hat und der andere Partner nicht im Grundbuch eingetragen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass der nicht eingetragene Partner kein Recht auf die Immobilie hat. In Deutschland gibt es das Konzept des sogenannten „Zugewinnausgleichs“, das bedeutet, dass bei einer Trennung oder Scheidung die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte grundsätzlich hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt werden, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen oder es gibt besondere Umstände, die eine Abweichung rechtfertigen.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann ein Partner beantragen, dass das Grundbuch entsprechend geändert wird, um seine Rechte als Eigentümer zu dokumentieren. Dies könnte bedeuten, dass der nicht eingetragene Partner als Miteigentümer eingetragen wird oder dass ein Anspruch auf einen Anteil am Verkaufserlös der Immobilie festgelegt wird.

Das Grundbuch hat eine rechtliche Bedeutung und Änderungen oder Eintragungen im Grundbuch können in der Regel nur aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer notariellen Vereinbarung erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einer Trennung oder Scheidung oft rechtliche Schritte erforderlich sind, um die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie klar zu regeln und etwaige Ansprüche der Partner zu berücksichtigen.

Fazit

Aus dem gemeinsamen Hauskredit herauszukommen ist also nicht so einfach, wie man es anfangs dachte. Man trennt sich nicht und der Kredit ist damit Geschichte. Viel mehr bedarf es einer ausführlichen Auseinandersetzung zwischen den (Ex-)Partnern. Noch komplizierter wird es, wenn die Partner sich nicht einig sind, was mit der Immobilie passieren soll und ob beispielsweise einer der beiden die Immobilie behalten möchte oder nicht. In jedem Fall kann es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen, damit man auf der sicheren Seite steht.

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