Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist wichtig für Mieter und Vermieter. Was passiert, wenn der Vermieter die Frist nicht einhält? Wir erklären, wie lange er warten darf und welche Folgen es haben kann.
Vermieter müssen die Nebenkosten jedes Jahr abrechnen. Der Zeitraum dafür darf 12 Monate nicht überschreiten. Nach der Fertigstellung haben sie weitere 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu übergeben.
Wenn sie die Frist verpassen, verlieren sie oft den Anspruch auf Nachzahlungen. Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, um sie zu prüfen. Sie können auch Widerspruch einlegen.
Offene Forderungen müssen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Mieter können die Grundlagen der Abrechnung einsehen.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten beträgt maximal 12 Monate
- Vermieter haben 12 Monate Zeit für die Erstellung und Zustellung der Abrechnung
- Bei Fristversäumnis entfällt meist der Anspruch auf Nachzahlungen
- Mieter können die Abrechnung 12 Monate lang prüfen und Widerspruch einlegen
- Offene Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung zu begleichen
Fristen für die Nebenkostenabrechnung
Bei der Nebenkostenabrechnung gibt es wichtige gesetzliche Fristen, die Vermieter einhalten müssen. Diese Fristen betreffen den Abrechnungszeitraum, die Erstellung und Zustellung der Abrechnung sowie die Folgen bei Verspätungen. Es ist wichtig, diese Zeiträume zu kennen und zu befolgen.
Abrechnungszeitraum für Nebenkosten
Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten darf 12 Monate nicht überschreiten. Oft wird das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum gewählt. Aber auch andere 12-monatige Zeiträume sind möglich. Wichtig ist, dass der Zeitraum klar kommuniziert und eingehalten wird.
Erstellungs- und Zustellungsfrist der Abrechnung
Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen und zu senden. Die Zustellungsfrist für die Betriebskostenabrechnung ist in § 556 BGB festgelegt. Für 2022 wäre die Frist also bis zum 31.12.2023.
Konsequenzen bei verspäteter Zustellung
Wenn der Vermieter die Frist von 12 Monaten nicht einhält, gibt es Folgen für die verspätete Abrechnung. Der Anspruch auf Nachzahlung des Mieters erlischt. Doch Guthaben müssen auch nach Frist ausgezahlt werden. Mieter haben 12 Monate Zeit, Einwände gegen die Abrechnung zu stellen.
Abrechnungsjahr | Erstellungs- und Zustellungsfrist | Verjährung von Ansprüchen |
---|---|---|
2022 | 31.12.2023 | 31.12.2026 |
2023 | 31.12.2024 | 31.12.2027 |
Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Für 2022 wäre das also der 31.12.2026. Vermieter sollten daher nicht nur die Zustellungsfrist beachten, sondern auch die Verjährungsfrist.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?
Die Frist, in der der Vermieter die Nebenkostenabrechnung machen muss, ist wichtig. Laut § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Diese Zeit beginnt nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.

Gesetzliche Grundlagen zur Abrechnungsfrist
Die gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung beträgt 12 Monate. Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb dieser Zeit erstellen und dem Mieter zustellen. Wichtige Fakten zur Abrechnungsfrist:
- Der Abrechnungszeitraum kann 12 Monate lang sein, muss aber nicht ein Jahr sein.
- Die Frist startet, wenn der Abrechnungszeitraum endet.
- Während der Frist kann die Abrechnung korrigiert werden.
- Nachdem die Abrechnung zugestellt wurde, haben Mieter 12 Monate Zeit, um sie zu überprüfen und zu widersprechen.
- Nachzahlungen oder Rückerstattungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bezahlt werden.
Mögliche Ausnahmen bei unverschuldeter Verspätung
Manchmal bleiben Ansprüche des Vermieters bestehen, auch wenn die Frist überschritten wird. Das gilt, wenn die Verspätung nicht schuldhaft war. Gründe dafür können sein:
Grund | Erläuterung |
---|---|
Verspätete Zustellung von Rechnungen | Energieversorger oder Dienstleister stellen ihre Rechnungen verspätet zu |
Unbekannter Aufenthaltsort des Mieters | Mieter ist umgezogen und hat seine neue Adresse nicht mitgeteilt |
Todesfall des Mieters | Zustellung muss an Erben erfolgen, deren Ermittlung Zeit beansprucht |
Vermieter sollten früh mit der Abrechnung beginnen. So vermeiden sie Fristen und Ausnahmen. Eine gute Organisation der Unterlagen erleichtert den Prozess und schützt die eigenen Rechte.
Fazit
Die Nebenkostenabrechnung hat klare gesetzliche Fristen. Vermieter und Mieter sollten diese kennen. Der Abrechnungszeitraum darf höchstens 12 Monate betragen.
Der Vermieter hat ebenfalls 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und zu senden. Nur in besonderen Fällen bleiben Ansprüche erhalten, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Mieter haben 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und Einspruch zu erheben. Die wichtigsten Fristen sind: Abrechnungszeitraum bis zu 12 Monaten, Zustellung innerhalb 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum, Einspruchsfrist 12 Monate nach Erhalt.
Ein Überblick über die Abrechnungszeiträume zeigt, dass die Frist für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 am 31.12.2024 endet. Vermieter müssen die Fristen einhalten, um Ansprüche zu sichern. Mehr Infos zu Betriebskosten und Abrechnung gibt es online.