Die Voraussetzung für einen zweiten Frühling ohne finanzielle Sorgen ist in der Regel eine angemessene Rente. Doch wusstest du, dass auch Rentenzahlungen steuerpflichtig sind? Das ist zumindest dann der Fall, wenn die staatliche Zahlung eine bestimmte Höhe übersteigt. Im Folgenden wollen wir dir zeigen, ab welcher Rentenhöhe du Steuern zahlen musst und warum du dir unbedingt Unterstützung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein holen solltest.
Abgaben- und Steuerpflicht gilt auch für Rentner
Wer den Ruhestand bzw. das Rentenalter erreicht, dem stehen seitens des Staates Zuwendungen wie Rente oder Pension zu. Insbesondere Personen, die viele Jahre lang ein sehr gutes Einkommen erzielten, dürfen sich in der Regel auch über eine vergleichsweise hohe Rente freuen. Allerdings darfst du die Rente nicht immer vollständig behalten. Insbesondere dann, wenn die Rentenhöhe eine bestimmte Höhe übersteigt, bist du dazu verpflichtet, darauf auch Steuern zu zahlen.
Du wartest vergebens auf deine erste Rentenzahlung und benötigst Planungssicherheit? Wann die Rente überwiesen wird, liest du hier.
Ähnlich wie bei der Einkommenssteuer gibt es auch hier einen Freibetrag. Dieser legt fest, wie hoch der Rentenanteil ist, der versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist allerdings nicht immer gleich. Vielmehr ändert er sich Jahr für Jahr. Allerdings bleibt er für den Rentner als Individuum immer gleich. Hierbei ist für die Steuererklärung vom Rentner das Jahr ausschlaggebend, in dem der Renteneintritt stattgefunden hat. Im besten Fall holst du dir dafür eine Lohnsteuerhilfe an die Seite.
Wie viel Rente steuerfrei: Steuertabelle für Rentner
Renteneintrittsjahr | Rentenfreibetrag (in Prozent) | Besteuerungsanteil (in Prozent) |
---|---|---|
ab 2005 | 50 | 50 |
2006 | 48 | 52 |
2007 | 46 | 54 |
2008 | 44 | 56 |
2009 | 42 | 58 |
2010 | 40 | 60 |
2011 | 38 | 62 |
2012 | 36 | 64 |
2013 | 34 | 66 |
2014 | 32 | 68 |
2015 | 30 | 70 |
2016 | 28 | 72 |
2017 | 26 | 74 |
2018 | 24 | 76 |
2019 | 22 | 78 |
2020 | 20 | 80 |
2021 | 19 | 81 |
2022 | 18 | 82 |
2023 | 17 | 83 |
2024 | 16 | 84 |
2025 | 15 | 85 |
2026 | 14 | 86 |
2027 | 13 | 87 |
2028 | 12 | 88 |
2029 | 11 | 89 |
2030 | 10 | 90 |
2031 | 9 | 91 |
2032 | 8 | 92 |
2033 | 7 | 93 |
2034 | 6 | 94 |
2035 | 5 | 95 |
2036 | 4 | 96 |
2037 | 3 | 97 |
2038 | 2 | 98 |
2039 | 1 | 99 |
2040 | 0 | 100 |
Ein Blick in die Tabelle macht deutlich, dass die bislang eher sachte Besteuerung der Rente bis 2040 Stück für Stück ausgeweitet wird. Das bedeutet, dass die Steuerbelastung im Ruhestand in den nächsten Jahren zunehmen wird.
Du willst wissen wie du eine ausländische Rente versteuern musst? Das erklären wir dir hier.
Wie viel Rente steuerfrei: Beispiel für Rentenbesteuerung
Um dir zu verdeutlichen, welche Auswirkungen die jährlichen Änderungen bei der Rentenbesteuerung haben, wollen dir ein kleines Beispiel geben.
Im Fokus steht dabei die Rentnerin Inge. Als erstes wollen wir uns einmal vorstellen, dass Inge im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist. Ihr steht eine jährliche Rente von 15.000 Euro (brutto) zu. Der oben abgebildeten Tabelle zufolge muss sie von ihrer Rente lediglich 50% und damit 7.500 Euro überhaupt versteuern. Da der steuerliche Freibetrag im Jahr 2005 bei 7664 Euro gelegen hat, hätte Inge ihre Rente in diesem Fall gar nicht versteuern müssen.
Gehen wir nun davon aus, dass Inge im Jahr 2023 im Zuge der Rentenerhöhungen bereits eine Bruttorente von knapp 20.000 Euro erhält. An dem Rentenfreibetrag selbst ändert sich nichts. Dieser liegt nach wie vor bei 7.500 Euro, da die Rentenhöhe zum Rentenbeginn ausschlaggebend ist. Dementsprechend muss Inge nun 12.500 Euro versteuern. Im Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro, weshalb Inge anders als 2005 nun Steuern zahlen muss.
Lohnsteuerhilfeverein als Ansprechpartner
Rentner sollten sich nach Möglichkeit schnell um eine passende Lohnsteuerhilfe kümmern. Schließlich besteht für sie die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Wer keine Lust hat, dies in Eigenregie zu tun, der sollte den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Bevor du diesen aufsuchst, kannst du dir mithilfe der oben abgebildeten Tabelle und einer einfachen Rechnung deine persönliche Rentenbesteuerung ausrechnen. Hier multiplizierst du den nicht zu versteuernden Teil der Rente mit der dir zustehenden Bruttorente. Beim Beispiel von Inge wären das bei Renteneintritt 0,5 x 15.000 = 7.500 Euro. Den errechneten Wert musst du nun stets von der Bruttorente abziehen, um die Steuerbelastung kalkulieren zu können.