Menschen, die in Deutschland ein Kind bekommen haben grundsätzlich Anspruch auf das Kindergeld. Hier wird den Menschen monatlich ein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt, der dazu gedacht ist, den Unterhalt der Kinder zu sichern. Neben dem normalen Kindergeld gibt es aber auch das so genannte Baukindergeld, das man unter weiteren Voraussetzungen ausgezahlt bekommt. Wie die Bezeichnung des Kindergeldes verrät steht das Kindergeld im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Möchte man dieses Kindergeld beantragen, müssen bestimmte Punkte gegeben sein. Wir erläutern dir in diesem Ratgeber die Voraussetzungen und Antragsprozess des Baukindergeldes und erklären gleichzeitig, wie hoch das Baukindergeld grundsätzlich ausfällt.
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Fördermaßnahme in Deutschland, die dazu dient, Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Diese Unterstützung wurde eingeführt, um der wachsenden Wohnungsnot und den steigenden Immobilienpreisen entgegenzuwirken. Insbesondere soll das Baukindergeld Familien mit mittlerem und geringem Einkommen zugutekommen, die sonst Schwierigkeiten hätten, die finanziellen Hürden des Immobilienerwerbs zu überwinden.
Das Programm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen oder bauen. Das Baukindergeld wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es soll dazu beitragen, die Eigenkapitalbasis zu stärken und die monatlichen Belastungen durch Kreditraten zu reduzieren. Der Zuschuss beläuft sich auf 12.000 Euro pro Kind, verteilt auf zehn Jahre, was eine jährliche Zahlung von 1.200 Euro pro Kind bedeutet.
Ein zentrales Ziel des Baukindergelds ist es, Familien zu ermutigen, in ländlichere Gebiete oder Randzonen von Städten zu ziehen, um die Ballungszentren zu entlasten und eine gleichmäßigere Bevölkerungsverteilung zu fördern. Dadurch sollen auch regionale Disparitäten abgebaut und der ländliche Raum gestärkt werden. Zudem unterstützt das Baukindergeld die soziale Stabilität, indem es Familien ermöglicht, langfristig in eigenen vier Wänden zu leben und somit eine sichere und beständige Umgebung für die Kinder zu schaffen.
Ein weiteres Anliegen des Baukindergelds ist es, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. In vielen ländlichen Regionen Deutschlands gibt es eine Abwanderung junger Familien in die Städte, was zu einer Überalterung der Bevölkerung auf dem Land führt. Durch die finanzielle Unterstützung des Baukindergelds wird versucht, diesen Trend umzukehren und jungen Familien Anreize zu bieten, sich in weniger dicht besiedelten Gebieten niederzulassen.
Voraussetzungen des Baukindergeldes
Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal richtet sich das Baukindergeld ausschließlich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind, das unter 18 Jahre alt ist. Dieses Kind muss zudem Anspruch auf Kindergeld haben. Ein wesentlicher Punkt ist, dass das Baukindergeld nur für den Ersterwerb von Wohneigentum gewährt wird. Das bedeutet, die Antragsteller dürfen bisher keine andere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen oder besessen haben.
Des Weiteren gibt es Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf im Durchschnitt der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt bei 75.000 Euro jährlich zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Somit kann eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise ein maximales Einkommen von 105.000 Euro haben, um förderfähig zu sein.
Ein weiteres Kriterium betrifft den Zeitpunkt des Immobilienerwerbs. Der Kaufvertrag für die Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen worden sein. Bei Neubauten zählt der Zeitpunkt der Baugenehmigung oder Bauanzeige. Dies ist eine zeitlich befristete Maßnahme, um einen konkreten Zeitraum zu fördern und Familien in diesem Zeitrahmen gezielt zu unterstützen.
Die Immobilie muss zudem selbst genutzt werden. Das Baukindergeld wird nicht gewährt, wenn die erworbene Immobilie vermietet wird oder ausschließlich als Ferienwohnung dient. Dies soll sicherstellen, dass die Förderung tatsächlich den Wohnbedarf der Familie deckt und nicht als Investition dient.
Antragsteller müssen die Förderung innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie gestellt werden. Dabei ist der Einzugstermin maßgeblich, der durch eine Meldebestätigung nachgewiesen werden muss. Diese Frist dient dazu, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Förderung zeitnah zu gewähren.
Antragsprozess: So beantragst du das Baukindergeld
Der Antragsprozess für das Baukindergeld ist klar strukturiert und erfolgt online über das Portal der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Zunächst müssen die Antragsteller sich auf dem KfW-Zuschussportal registrieren. Diese Registrierung erfordert die Angabe persönlicher Daten und die Erstellung eines Benutzerkontos, um den Antragsprozess zu beginnen.
Nachdem das Benutzerkonto eingerichtet ist, müssen die Antragsteller den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie stellen. Der Einzugstermin muss durch eine Meldebestätigung nachgewiesen werden, die den Wohnsitzwechsel bestätigt. Diese Frist ist wichtig, da sie sicherstellt, dass der Antrag rechtzeitig und in direktem Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb gestellt wird.
Im Antragsformular selbst müssen verschiedene Informationen eingegeben werden, darunter die Angaben zur Immobilie, der Kauf- oder Bauvertrag und die persönlichen Daten der Haushaltsmitglieder. Zudem müssen die Einkommensverhältnisse der letzten beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung nachgewiesen werden. Dazu dienen Einkommensteuerbescheide, die im Portal hochgeladen werden müssen. Dieser Nachweis ist essenziell, um sicherzustellen, dass die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Nachweis der Kindergeldberechtigung. Hierfür müssen entsprechende Dokumente, wie zum Beispiel der Kindergeldbescheid, vorgelegt werden. Diese Dokumente werden ebenfalls im KfW-Portal hochgeladen. Alle eingereichten Unterlagen werden von der KfW-Bank geprüft, um die Förderfähigkeit zu bestätigen.
Nach der vollständigen Einreichung aller notwendigen Unterlagen und der Überprüfung durch die KfW-Bank erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über die Bewilligung des Baukindergeldes. Die Auszahlung erfolgt dann jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Jedes Jahr wird der festgelegte Betrag von 1.200 Euro pro Kind direkt an die Antragsteller überwiesen. Diese regelmäßigen Zahlungen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch Kreditraten oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb zu mindern.
Während der gesamten Laufzeit des Baukindergeldes müssen die Antragsteller die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Sollten sich wesentliche Änderungen ergeben, wie etwa ein Umzug oder eine Änderung der Familienkonstellation, müssen diese umgehend der KfW mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die Förderung nur solange gezahlt wird, wie die Voraussetzungen erfüllt sind.
Alternativen zum Baukindergeld
Es gibt verschiedene Alternativen zum Baukindergeld, die Familien und Alleinerziehenden beim Erwerb von Wohneigentum in Deutschland helfen können. Eine wichtige Möglichkeit sind die regionalen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Diese Programme variieren je nach Region und können unterschiedliche Formen der Unterstützung bieten, wie zum Beispiel zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder vergünstigte Grundstücke. Um diese Förderungen zu erhalten, müssen sich die Antragsteller an die zuständigen Landesförderinstitute oder Wohnungsbaugesellschaften wenden. Die spezifischen Bedingungen und Antragsprozesse können stark variieren, weshalb es wichtig ist, sich vor Ort über die jeweiligen Angebote zu informieren.
Ein weiteres Instrument ist die Wohn-Riester-Förderung, die speziell darauf abzielt, die private Altersvorsorge durch den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Bei der Wohn-Riester-Förderung werden staatliche Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile gewährt, die in einen Riester-Vertrag fließen. Dieser Vertrag kann dann für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter der Abschluss eines zertifizierten Riester-Vertrags und die Einhaltung jährlicher Mindesteinzahlungen. Die Zulagen und Steuerersparnisse werden dann auf das Riester-Konto überwiesen, was die Finanzierung des Eigenheims erleichtern kann.
Die KfW-Bank bietet neben dem Baukindergeld auch andere Förderprogramme für den Erwerb und die Sanierung von Wohneigentum an. Ein Beispiel ist das KfW-Wohneigentumsprogramm, das zinsgünstige Darlehen für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung stellt. Diese Darlehen können bei Banken oder Sparkassen beantragt werden, die mit der KfW kooperieren. Die Antragsteller müssen einen entsprechenden Kreditvertrag abschließen und die Fördervoraussetzungen der KfW erfüllen, wie zum Beispiel den Nachweis der Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz. Diese Kredite bieten oft günstigere Konditionen als herkömmliche Bankdarlehen, was die Finanzierung des Eigenheims erleichtern kann.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Bausparverträge zu nutzen. Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus Sparen und Darlehen, bei dem die Bausparkasse dem Sparer nach einer bestimmten Sparphase ein zinsgünstiges Darlehen für den Wohnungsbau oder -kauf gewährt. Der Abschluss eines Bausparvertrags erfordert regelmäßige Einzahlungen über einen festgelegten Zeitraum. Nach Erreichen der sogenannten Zuteilungsreife erhält der Sparer die angesparte Summe sowie das Darlehen, das dann für den Erwerb oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden kann. Diese Form der Finanzierung bietet den Vorteil langfristig gesicherter Zinssätze und kann somit finanzielle Planungssicherheit bieten.
Eine weitere Alternative sind Wohnbaugenossenschaften, bei denen Mitglieder Anteile an der Genossenschaft erwerben und im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht in den genossenschaftseigenen Wohnungen erhalten. Diese Form des gemeinschaftlichen Wohnens bietet oft günstigere Mietkonditionen und kann eine attraktive Alternative zum klassischen Wohnungskauf darstellen. Der Erwerb der Anteile und das Einzugsrecht sind an die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Bedingungen geknüpft.
Fazit
Das Baukindergeld soll Familien dabei helfen Wohnraum zu bekommen und zu finanzieren. Allgemein soll es der Wohnraumknappheit entgegenwirken und Familien unterstützen. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, empfiehlt es sich demnach auf jeden Fall das Baukindergeld zu beantragen und es in Anspruch zu nehmen. Ist es so, dass man das Baukindergeld nicht bekommen würde, können ansonsten die oben genannten Alternativen in Anspruch genommen werden.