Mit einer GBR Immobilien kaufen: So geht’s

In den meisten Fällen möchten Menschen sich eine Immobilie kaufen, um darin zu wohnen und natürlich auch, um gewissermaßen für das Alter vorzusorgen. Oftmals gibt es allerdings auch Menschen, die Immobilien als Investment sehen und sich Wohnungen und Häuser kaufen, um diese zum Beispiel anschließend zu vermieten. Da es sein kann, dass eine Person alleine sich eine Immobilie nicht unbedingt leisten kann, schließen sich verschiedene Menschen zusammen, um in Immobilien zu investieren. Nicht selten spricht man dann von einer sogenannten GBR, was so viel heißt wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Wir erklären dir, was eine GbR ist, wie und unter welchen Voraussetzungen man eine GBR gründen kann und wie das Investieren in Immobilien funktioniert.

Die GBR 

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine weitverbreitete Form der Personengesellschaft im deutschen Rechtssystem. Sie wird oft von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen genutzt, um gemeinsam wirtschaftliche Aktivitäten zu betreiben, ohne eine juristische Person wie eine GmbH oder AG zu gründen.

Diese Gesellschaft ist eine nichtrechtsfähige, also unselbstständige Unternehmensform. Das bedeutet, sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird nicht als eigenständiges Subjekt vor Gericht behandelt. Stattdessen sind die Gesellschafter der GBR, also die Personen, die sie gründen und betreiben, die rechtlichen Vertreter und Träger sämtlicher Rechte und Pflichten der Gesellschaft.

Die Gründung einer GBR erfolgt vergleichsweise unkompliziert und erfordert keine Mindestkapitaleinlage. Sie basiert auf einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern, in dem die genauen Modalitäten der Zusammenarbeit festgelegt werden, wie etwa die Verteilung von Gewinnen und Verlusten oder die Zuständigkeiten der Gesellschafter. Dieser Gesellschaftsvertrag sollte idealerweise von einem Rechtsanwalt erstellt werden, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Die GBR hat einige charakteristische Merkmale:

Haftung:

Die Gesellschafter haften in einer GBR grundsätzlich unbeschränkt und persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass das Privatvermögen der Gesellschafter zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag eine beschränkte Haftung zu vereinbaren.

Gewinn- und Verlustverteilung:

Die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt in der Regel entsprechend den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Anteilen der Gesellschafter. Hierbei sind individuelle Vereinbarungen möglich.

Steuerliche Aspekte:

Die Gesellschaft selbst ist steuerlich transparent, was bedeutet, dass die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugeordnet werden und diese Einkünfte in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern müssen.

Firma:

Die GBR kann eine eigene Firma führen, die im Handelsregister eingetragen ist. Dies ermöglicht es, unter einem gemeinsamen Namen am Markt aufzutreten.

Beendigung:

Die Auflösung einer GBR kann durch den Tod, Austritt oder Ausschluss eines Gesellschafters oder durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen. Dabei sind bestimmte Formvorschriften und Fristen zu beachten.

Rechtliche Stellung:

Die GBR ist im Geschäftsverkehr den Einzelunternehmen gleichgestellt und kann Verträge abschließen, Grundstücke erwerben und Mitarbeiter beschäftigen.

Trotz ihrer Flexibilität und einfachen Gründung sollte beachtet werden, dass die persönliche Haftung ein erhebliches Risiko darstellen kann. Gesellschafter sollten daher sorgfältig abwägen, bevor sie sich für diese Unternehmensform entscheiden. In vielen Fällen kann es ratsam sein, eine GmbH oder eine andere Form der Kapitalgesellschaft in Erwägung zu ziehen, um die persönliche Haftung zu begrenzen. Es ist außerdem wichtig, sich vor der Gründung rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Risiken der GBR zu verstehen und angemessen darauf reagieren zu können.

So kannst du eine GBR gründen

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) erfordert das Zusammentreffen mehrerer Schritte und Voraussetzungen. Die GBR ist eine Form der Personengesellschaft und wird oft von kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern gewählt, um gemeinsam wirtschaftliche Aktivitäten zu entfalten.

Die grundlegende Voraussetzung für die Gründung einer GBR ist das Vorhandensein von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese Personen können natürliche oder juristische Personen sein. Um die GBR formal zu etablieren, bedarf es eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags, auch Gesellschaftervertrag genannt. Dieser Vertrag bildet das rechtliche Fundament der Gesellschaft und definiert die Regeln, nach denen die GBR betrieben wird.

Der Gesellschaftsvertrag sollte einige elementare Angaben enthalten, darunter die Namen und Adressen der Gesellschafter, den Gegenstand des Unternehmens (z.B. Tätigkeitsbereich), die Aufgaben und Pflichten der Gesellschafter, die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, die Haftungsregelungen und die Regelungen zur Beendigung der Gesellschaft. Es ist ratsam, den Vertrag von einem Rechtsanwalt oder Fachmann für Gesellschaftsrecht erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass er den rechtlichen Anforderungen und den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter entspricht.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Eintragung der GBR ins Handelsregister. Die GBR ist eine nichtrechtsfähige Gesellschaft, was bedeutet, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Dennoch kann sie eine Firma führen, die im Handelsregister eingetragen wird. Diese Eintragung verleiht der GBR Rechtsfähigkeit im Handelsverkehr und ermöglicht es, unter einem gemeinsamen Namen am Markt aufzutreten. Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Amtsgericht, in dessen Bezirk die GBR ihren Geschäftssitz hat.

Die Haftung der Gesellschafter ist ein wesentlicher Aspekt bei der Gründung einer GBR. Standardmäßig haften die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es ist jedoch möglich, im Gesellschaftsvertrag eine beschränkte Haftung zu vereinbaren, indem zum Beispiel eine Haftungssumme festgelegt wird.

Der Unterschied zu anderen Gesellschaften

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) weist gegenüber anderen Gesellschaftsformen, wie beispielsweise der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG), mehrere wesentliche Unterschiede auf.

Ein herausragender Unterschied liegt in der Haftung der Gesellschafter. In einer GBR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass im Fall von Schulden oder Verlusten die privaten Vermögenswerte der Gesellschafter zur Begleichung herangezogen werden können. Im Gegensatz dazu bieten GmbH und AG eine begrenzte Haftung. Hier sind die Gesellschafter lediglich bis zur Höhe ihrer Einlagen haftbar, ihr persönliches Vermögen ist geschützt.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft. Die GBR ist eine nichtrechtsfähige Gesellschaftsform, was bedeutet, dass sie keine eigenständige juristische Persönlichkeit besitzt. Die Gesellschaft selbst kann keine Rechte und Pflichten im rechtlichen Sinne wahrnehmen. Stattdessen handeln und haften die Gesellschafter im Namen der GBR. Im Gegensatz dazu besitzen GmbH und AG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Diese ermöglicht es diesen Gesellschaften, eigenständig Verträge abzuschließen, Eigentum zu erwerben und vor Gericht aufzutreten.

Die Gründungsvoraussetzungen unterscheiden sich ebenfalls. Eine GBR kann mit mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden, ohne dass eine Mindestkapitaleinlage erforderlich ist. Die Gründung erfolgt durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der die Details der Kooperation regelt. Im Kontrast dazu verlangen GmbH und AG eine Mindestkapitaleinlage, die in das Gesellschaftsvermögen einzuzahlen ist.

Ein Unterschied besteht auch in der steuerlichen Behandlung. Die GBR ist steuerlich transparent. Das bedeutet, Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet, die diese in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG unterliegt hingegen das Gesellschaftsvermögen der Körperschaftsteuer bzw. der Gewerbesteuer.

Zudem gibt es Unterschiede in Bezug auf die Auflösung und Beendigung. Die Beendigung einer GBR kann durch den Tod oder Austritt eines Gesellschafters oder durch Gesellschafterbeschluss erfolgen. Die Abwicklung folgt oft den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG kann die Beendigung durch Liquidation oder Insolvenz erfolgen, was oft komplexere rechtliche Schritte erfordert.

So kannst du mit der GBR in Immobilien investieren

Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) in Immobilien zu investieren, ist eine gemeinschaftliche und häufig genutzte Methode, um Kapital für den Kauf, die Entwicklung oder die Verwaltung von Immobilienprojekten zu bündeln. Hier sind die Schritte und Überlegungen, die bei der Nutzung einer GBR für Immobilieninvestitionen zu beachten sind, sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile:

Finanzierung der Immobilien:

Die GBR kann Kapital von ihren Gesellschaftern aufnehmen, um Immobilien zu erwerben oder zu entwickeln. Dieses Kapital kann in Form von Bargeld, Grundstücken oder anderen Vermögenswerten eingebracht werden. Die GBR kann auch externe Finanzierung, wie Bankdarlehen, in Anspruch nehmen.

Immobilieninvestition: Mit dem Kapital der GBR können Sie Immobilien kaufen, entwickeln oder verwalten. Dies kann sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien umfassen. Die Entscheidung hängt von den Zielen und Strategien der GBR ab.

Vorteile einer GBR für Immobilieninvestitionen:

  • Gemeinsames Kapital: Die GBR ermöglicht es mehreren Parteien, Kapital für Immobilieninvestitionen zu bündeln, was den Zugang zu größeren Projekten ermöglicht.
  • Einfache Gründung: Die Gründung einer GBR ist in der Regel weniger aufwendig und kostengünstiger als die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH.
  • Steuerliche Vorteile: Die steuerliche Behandlung der GBR ist transparent. Gewinne und Verluste werden direkt auf die Gesellschafter übertragen und in ihren persönlichen Steuererklärungen behandelt.

Nachteile einer GBR für Immobilieninvestitionen:

  • Persönliche Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GBR. Im Falle von Problemen oder Schulden können die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter gefährdet sein.
  • Konfliktpotential: Unterschiedliche Ansichten und Interessen der Gesellschafter können zu Konflikten führen, insbesondere wenn keine klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden.
  • Beschränkte Nutzungsmöglichkeiten: In einigen Fällen kann die GBR aufgrund ihrer begrenzten rechtlichen Struktur und fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht für bestimmte Immobilienprojekte oder Finanzierungsoptionen geeignet sein.
  • Auflösung und Beendigung: Die Auflösung einer GBR kann kompliziert sein, insbesondere wenn es keine klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag gibt.

Die Entscheidung, mit einer GBR in Immobilien zu investieren, sollte gut durchdacht sein und alle Vor- und Nachteile berücksichtigen. Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und einen gut ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag zu erstellen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Gesellschafter zu schützen.

Darauf solltest du achten, wenn du mit einer GBR in Immobilien investieren möchtest

Wenn du mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) in den Bereich der Immobilieninvestitionen einsteigen möchtest, gibt es einige wichtige Aspekte, auf die du achten solltest. Bei diesem Vorhaben spielen nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche und organisatorische Überlegungen eine maßgebliche Rolle. Ich gebe dir gerne eine umfassende Übersicht, um dir bei deinen Entscheidungen zu helfen.

Zuallererst ist es von entscheidender Bedeutung, dass du dir klar darüber wirst, wer deine Geschäftspartner in der GBR sein werden. Da eine GBR eine Form der Personengesellschaft ist, sollten deine Partner vertrauenswürdig sein und über eine ähnliche Zielsetzung verfügen wie du. Eine offene und klare Kommunikation ist dabei unerlässlich, um potenzielle Konflikte von Anfang an zu vermeiden.

Eine sorgfältige Auswahl der Immobilien ist ebenfalls von großer Wichtigkeit. Hierbei ist es ratsam, nicht nur auf die aktuellen Marktbedingungen, sondern auch auf die langfristige Wertentwicklung der Immobilien zu achten. Standort, Infrastruktur, potenzielle Mieterzielgruppen und die allgemeine Entwicklung des Umfelds spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es könnte auch hilfreich sein, Experten wie Immobilienmakler oder Gutachter zurate zu ziehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Neben der Auswahl der Immobilien ist auch die Finanzierung ein Schlüsselfaktor. Hierbei solltest du nicht nur die Kaufpreise im Blick haben, sondern auch die zusätzlichen Kosten wie Steuern, Notargebühren, Instandhaltungskosten und potenzielle Finanzierungskosten. Ein detaillierter Finanzierungsplan, der sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Ausgaben berücksichtigt, ist essenziell, um eine solide Grundlage für deine Investitionen zu schaffen.

Die rechtlichen Aspekte einer GBR sollten keinesfalls vernachlässigt werden. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei mit Expertise im Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen. Ein klar formulierter Gesellschaftsvertrag, der die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Gesellschafter regelt, sowie klare Regelungen für den Fall von Meinungsverschiedenheiten oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters, sind von großer Bedeutung. Dies kann dazu beitragen, mögliche rechtliche Unsicherheiten und Konflikte zu minimieren.

Neben den finanziellen und rechtlichen Überlegungen solltest du auch an die organisatorische Seite denken. Eine klare Rollenverteilung und Kommunikationsstruktur innerhalb der GBR sind wichtig, um effiziente Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Regelmäßige Treffen und Berichterstattung können dazu beitragen, dass alle Gesellschafter auf dem Laufenden bleiben und gemeinsam am Erfolg des Projekts arbeiten können.

Fazit

Eine GbR ist eine gute Möglichkeit, sich mit Menschen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenzuschließen. Die GbR ist an sich einfach und schnell gegründet und sie eröffnet einem verschiedene Möglichkeiten. Ein gutes Beispiel ist das Investieren in Immobilien, was ebenfalls sehr gut mit einer GbR möglich ist. Zu beachten ist aber, dass die GbR nicht mit einer GmbH oder einer AG verwechselt werden sollte, denn hier gibt es vor allem auch rechtliche Unterschiede. Aber auch Haftungsfragen werden mitunter anders gehandhabt. Vor der Gründung einer Gesellschaft sollte man sich also sehr gut mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinandersetzen und sich schlussendlich für eine der Gesellschaften entscheiden.

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