Die Löschungsbewilligung Grundschuld ist ein wichtiger Schritt bei Immobilienkrediten. Sie wird benötigt, wenn das Darlehen komplett zurückgezahlt ist. Mit diesem Dokument wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht.
Dies befreit die Immobilie von der Last der Grundschuld. Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung regeln die rechtlichen Aspekte. Für Immobilienbesitzer ist es wichtig, dies zu verstehen.
Die Grundschuld sichert die Ansprüche des Kreditinstituts. Sie wird im Grundbuch eingetragen. Nachdem das Kreditgeld zurückgezahlt ist, wird die Löschungsbewilligung ausgestellt.
Die wichtigsten Punkte
- Löschungsbewilligung erfolgt nach vollständiger Kredittilgung
- Rechtliche Grundlage im BGB und der Grundbuchordnung
- Entfernt die Grundschuld aus dem Grundbuch
- Notarielle Beglaubigung erforderlich
- Kosten betragen etwa 0,2% bis 0,4% der Grundschuldsumme
- Prozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern
Grundlagen der Löschungsbewilligung Grundschuld
Die Löschungsbewilligung Grundschuld ist ein wichtiger Schritt nach der Rückzahlung eines Darlehens. Sie basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Grundbuchordnung. Kreditgeber müssen diese Bewilligung kostenlos ausstellen.
Definition und rechtliche Grundlage
Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Zustimmung des Gläubigers. Sie ermöglicht dem Darlehensnehmer, sein Eigentum von Belastungen zu befreien. Das erleichtert den Verkauf der Immobilie, da unbelastete Objekte bei Käufern beliebter sind.
Notwendige Dokumente und Angaben
Für die Löschungsbewilligung benötigt man:
- Grundbuchblatt-Nummer
- Flur und Flurstück
- Genaue Bezeichnung der Grundschuld
- Persönliche Daten des Eigentümers
Voraussetzungen für die Ausstellung
Die Hauptvoraussetzung ist die vollständige Tilgung des Darlehens. Erst dann stellt der Kreditgeber die Löschungsbewilligung aus. Bei Verlust des Grundschuldbriefs ist ein Aufgebotsverfahren nötig, das bis zu sechs Monate dauern kann. Nach der Tilgung wandelt sich die Grundschuld automatisch in eine Eigentümergrundschuld um.
Grundschuldsumme | Notarkosten | Grundbuchkosten | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
200.000 € | 400 € | 400 € | 800 € |
500.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 2.000 € |
Ablauf und Prozess der Grundschuldlöschung
Die Grundschuldlöschung ist ein wichtiger Schritt nach der Tilgung eines Immobilienkredits. Sie umfasst mehrere Phasen und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter.
Beantragung bei der Bank
Der erste Schritt zur Grundschuldlöschung beginnt mit der Beantragung bei der Bank. Nachdem der Kredit getilgt ist, stellst du einen Antrag auf Löschungsbewilligung. Die Bank prüft deine Unterlagen und erstellt die Bewilligung. Dieser Vorgang kann bis zu sechs Wochen dauern.
Notarielle Beglaubigung
Die Löschungsbewilligung muss vom Notar beglaubigt werden. Der Notar prüft die Echtheit der Unterschriften und die Vollständigkeit der Dokumente. Für diese Dienstleistung berechnet der Notar 0,2 Prozent der Grundschuldsumme als Honorar.

Eintragung im Grundbuchamt
Nach der notariellen Beglaubigung werden die Unterlagen ans Grundbuchamt weitergeleitet. Dort erfolgt die Prüfung und Eintragung des Löschungsvermerks. Das Grundbuchamt erhebt ebenfalls Gebühren in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuldsumme.
Schritt | Dauer | Kosten |
---|---|---|
Beantragung bei der Bank | Bis zu 6 Wochen | Kostenfrei |
Notarielle Beglaubigung | Etwa 2 Wochen | 0,2% der Grundschuldsumme |
Eintragung im Grundbuchamt | Variabel (Tage bis Monate) | 0,2% der Grundschuldsumme |
Die Gesamtdauer der Grundschuldlöschung kann stark variieren. Sie hängt von der Effizienz der beteiligten Institutionen und dem Bundesland ab. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf bis zu 0,4 Prozent der Grundschuldsumme.
Kosten und Zeitaufwand
Die Löschung einer Grundschuld kostet Geld. Es gibt Notarkosten und Grundbuchgebühren. Diese hängen von der Höhe der Grundschuld ab.
Gebühren für Notar und Grundbuchamt
Notarkosten für den Löschungsantrag liegen bei etwa 0,2 % der Grundschuld. Grundbuchgebühren sind auch bei 0,2 % des Grundschuldbetrags. Die Gesamtkosten für die Löschung sind also 0,4 % der Grundschuld.
Grundschuldhöhe | Notarkosten | Grundbuchgebühren | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
100.000 € | 200 € | 200 € | 400 € |
250.000 € | 500 € | 500 € | 1.000 € |
500.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 2.000 € |
Bearbeitungszeit
Die Zeit, die man für eine Löschung braucht, hängt von der Bank ab. Es dauert meist Tage bis Wochen. Für die Löschung im Grundbuch braucht man mehrere Wochen.
Bei Problemen, wie fehlenden Unterlagen, kann es länger dauern. Oft sind es Monate.

Die Löschungsbewilligung von der Bank bekommt man oft kostenlos. Es ist gut, schnell nach der Kreditrückzahlung zu beantragen. So vermeidet man Verzögerungen.
Fazit
Die Löschung einer Grundschuld ist ein wichtiger Schritt nach der Tilgung eines Darlehens. Sie macht eine Immobilie für Käufer attraktiver. Die Kosten liegen zwischen 0,2% und 0,4% der Grundschuldsumme.
Bei einem Darlehen von 200.000 € können die Kosten bis zu 800 € betragen. Manchmal ist es sinnvoll, die Grundschuld zu behalten. Das ist der Fall, wenn man zukünftig Kredite absichern möchte.
Bei einer Anschlussfinanzierung kann die Grundschuld gebührenfrei übertragen werden. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Grundbuchamt. Sie können von wenigen Tagen bis Monaten dauern.
Manche Banken verzögern die Löschungsbewilligung. Das gilt für die Deutsche Bank AG, Postbank und Commerzbank AG. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, den Prozess zu beschleunigen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Grundschuldlöschung hängt von der Situation des Immobilienbesitzers ab. Es ist wichtig, die Entscheidung gut abzuwägen.