Mietminderung Heizung – Rechte als Mieter erfahren

Ein funktionierendes Heizsystem ist wichtig für das Wohlbefinden zu Hause. Was tun, wenn die Heizung kaputt geht oder die Temperatur nicht stimmt? Mieter haben dann das Recht, die Miete zu senken. Hier erfahren Sie, wann und wie.

Der Vermieter muss eine funktionierende Heizung bieten. Diese muss den Raum tagsüber mindestens 20 °C und nachts 18 °C warm halten. Wenn diese Temperaturen nicht erreicht werden oder die Heizung nicht funktioniert, ist das ein Mangel.

Der Mieter muss den Vermieter über den Mangel informieren und ihm Zeit geben, ihn zu beheben. Nur wenn der Vermieter nichts tut oder die Reparatur zu spät kommt, kann die Miete reduziert werden. Die Minderung hängt vom Mangel ab und kann bis zu 100% sein.

Wichtige Fakten zur Mietminderung bei Heizungsausfall

  • Vermieter muss während Heizperiode (01.10.-30.04.) Mindesttemperaturen gewährleisten
  • 20 °C tagsüber und 18 °C nachts sind im Wohnzimmer vorgeschrieben
  • Mängelanzeige an Vermieter mit Fristsetzung zur Behebung notwendig
  • Höhe der Mietminderung abhängig von Schwere und Dauer des Mangels
  • Totaler Heizungsausfall kann Mietminderung bis zu 100% rechtfertigen

Anspruch auf Mietminderung bei Heizungsausfall

Wenn die Heizung in der Mietwohnung kaputt geht, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Der Mietvertrag verlangt, dass die Wohnung warm genug ist. Das gilt von Oktober bis April.

Mindesttemperaturen während der Heizperiode

Tagsüber muss es in Wohn- und Badezimmern 20 bis 22 Grad sein. Nachts und in Schlafzimmern reichen 18 Grad. Wenn diese Temperaturen drei Tage lang nicht erreicht werden, ist das ein Mangel.

Mängelanzeige und Frist zur Behebung

Bevor der Mieter die Miete mindern kann, muss er den Mangel melden. Er sollte dem Vermieter eine Frist setzen, in der der Mangel behoben werden soll. Normalerweise sind drei bis vier Tage eine gute Frist. Gesetzlich sind sieben bis 14 Tage vorgeschrieben.

Wenn der Vermieter nicht reagiert oder den Mangel nicht behebt, kann der Mieter die Miete mindern.

Höhe der Mietminderung je nach Einzelfall

Wie viel die Miete mindern darf, hängt von der Dauer und dem Ausmaß des Ausfalls ab. Hier sind einige Richtwerte:

SituationMietminderung
Eingeschränkte Heizleistung (unter 20°C) für 1-2 Tage10-20%
Kompletter Heizungsausfall bei moderaten Außentemperaturen für mehrere Tage30-50%
Kompletter Heizungsausfall im Winter (unter 18°C) für mehrere Tage bis Wochen50-100%

Bei einem vollständigen Heizungsausfall kann die Miete um bis zu 70% gesenkt werden. Wenn die Heizung nur in einigen Räumen ausfällt, sind 20 bis 30% eine gute Minderung. Die genaue Minderung hängt von den Einzelumständen ab.

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Ein Ausfall der Heizung oder eine schlechte Beheizung der Wohnung ist ein großer Nachteil. Mieter können in solchen Fällen die Miete reduzieren. Sie wollen so den Wert ihrer Wohnung ausgleichen. Aber wann ist die Temperatur zu niedrig und wie hoch kann die Minderung sein?

Heizungsausfall als gravierender Mangel

Gerichte haben entschieden, dass ein Heizungsausfall im Winter schwerwiegend ist. Das Landgericht Berlin hat eine Minderung von 70 Prozent für einen Winterausfall festgelegt (Az.: 61 S 37/02). Bei einer Temperatur unter 20 Grad tagsüber oder 18 Grad nachts kann die Minderung bis zu 75 Prozent erreichen.

Raumtemperatur Heizungsausfall Mietminderung

Hier sind Beispiele für Mietminderungen bei verschiedenen Temperaturen:

RaumtemperaturMietminderung
Unter 15 Grad25 Prozent
Totalausfall Heizung75-100 Prozent
Unter 20 Grad tagsüber10 Prozent

Mietminderung bei fehlendem Warmwasser

Ohne warmes Wasser ist auch ein Mangel. Der Vermieter muss zwischen 40 und 60 Grad Wassertemperatur bieten. Wenn die Temperatur erst nach 10 Litern erreicht wird, kann die Miete um 10 Prozent gesenkt werden. Bei kaltem Wasser zwischen 22 und 7 Uhr ist eine Minderung von 7,5 Prozent möglich (AG Köln, Urteil v. 24.4.1995).

Bevor Mieter die Miete mindern, sollten sie den Mangel melden. Sie sollten dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann die Minderung geltend gemacht werden. Manchmal ist anwaltliche Hilfe nötig.

Fazit

Als Mieter haben Sie das Recht auf eine warme Wohnung und genug Warmwasser. Wenn der Vermieter wegen eines Heizungsausfalls nicht hilft, können Sie eine Minderung verlangen. Zuerst müssen Sie den Mangel melden und dem Vermieter Zeit geben, um ihn zu beheben.

Je nachdem, wie lange der Ausfall dauert und wie kalt es ist, können Sie bis zu 100% Minderung verlangen. Die genaue Summe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Winter können Sie bis zu 75% sparen, im Sommer weniger.

Wissen Sie, was die Gesetze dazu sagen, können Sie Ihre Rechte besser vertreten. So müssen Sie nicht die volle Miete für eine kalte Wohnung zahlen. Informieren Sie sich gut und holen Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

FAQ

Welche Mindesttemperaturen muss der Vermieter während der Heizperiode gewährleisten?

Der Vermieter muss tagsüber 20-21 Grad in Wohn- und Badezimmern halten. Das sorgt für angenehme Wärme.

Was kann ich tun, wenn meine Heizung ausfällt?

Informieren Sie den Vermieter sofort. Geben Sie ihm eine Frist, um die Heizung zu reparieren. Wenn die Heizung nicht repariert wird, können Sie die Miete mindern.

In welcher Höhe kann ich die Miete bei einem Heizungsausfall mindern?

Die Minderung hängt vom Einzelfall ab. Bei Dauerunterkühlung kann die Miete um 20-100% reduziert werden. Gerichte haben bis zu 100% Minderung als angemessen erachtet.

Habe ich auch Anspruch auf Mietminderung, wenn zusätzlich kein Warmwasser verfügbar ist?

Ja, bei Ausfall von Heizung und Warmwasser sind weitere Minderungen möglich. Die genaue Höhe hängt von der Ausfalldauer und -intensität ab.

Wie setze ich eine berechtigte Mietminderung bei Heizungsausfall durch?

Melden Sie den Mangel dem Vermieter und geben Sie ihm Zeit zur Reparatur. Bei Fristverletzung können Sie die Miete um 20-100% reduzieren. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, um eine Minderung durchzusetzen.

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