Ein funktionierendes Heizsystem ist wichtig für das Wohlbefinden zu Hause. Was tun, wenn die Heizung kaputt geht oder die Temperatur nicht stimmt? Mieter haben dann das Recht, die Miete zu senken. Hier erfahren Sie, wann und wie.
Der Vermieter muss eine funktionierende Heizung bieten. Diese muss den Raum tagsüber mindestens 20 °C und nachts 18 °C warm halten. Wenn diese Temperaturen nicht erreicht werden oder die Heizung nicht funktioniert, ist das ein Mangel.
Der Mieter muss den Vermieter über den Mangel informieren und ihm Zeit geben, ihn zu beheben. Nur wenn der Vermieter nichts tut oder die Reparatur zu spät kommt, kann die Miete reduziert werden. Die Minderung hängt vom Mangel ab und kann bis zu 100% sein.
Wichtige Fakten zur Mietminderung bei Heizungsausfall
- Vermieter muss während Heizperiode (01.10.-30.04.) Mindesttemperaturen gewährleisten
- 20 °C tagsüber und 18 °C nachts sind im Wohnzimmer vorgeschrieben
- Mängelanzeige an Vermieter mit Fristsetzung zur Behebung notwendig
- Höhe der Mietminderung abhängig von Schwere und Dauer des Mangels
- Totaler Heizungsausfall kann Mietminderung bis zu 100% rechtfertigen
Anspruch auf Mietminderung bei Heizungsausfall
Wenn die Heizung in der Mietwohnung kaputt geht, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Der Mietvertrag verlangt, dass die Wohnung warm genug ist. Das gilt von Oktober bis April.
Mindesttemperaturen während der Heizperiode
Tagsüber muss es in Wohn- und Badezimmern 20 bis 22 Grad sein. Nachts und in Schlafzimmern reichen 18 Grad. Wenn diese Temperaturen drei Tage lang nicht erreicht werden, ist das ein Mangel.
Mängelanzeige und Frist zur Behebung
Bevor der Mieter die Miete mindern kann, muss er den Mangel melden. Er sollte dem Vermieter eine Frist setzen, in der der Mangel behoben werden soll. Normalerweise sind drei bis vier Tage eine gute Frist. Gesetzlich sind sieben bis 14 Tage vorgeschrieben.
Wenn der Vermieter nicht reagiert oder den Mangel nicht behebt, kann der Mieter die Miete mindern.
Höhe der Mietminderung je nach Einzelfall
Wie viel die Miete mindern darf, hängt von der Dauer und dem Ausmaß des Ausfalls ab. Hier sind einige Richtwerte:
Situation | Mietminderung |
---|---|
Eingeschränkte Heizleistung (unter 20°C) für 1-2 Tage | 10-20% |
Kompletter Heizungsausfall bei moderaten Außentemperaturen für mehrere Tage | 30-50% |
Kompletter Heizungsausfall im Winter (unter 18°C) für mehrere Tage bis Wochen | 50-100% |
Bei einem vollständigen Heizungsausfall kann die Miete um bis zu 70% gesenkt werden. Wenn die Heizung nur in einigen Räumen ausfällt, sind 20 bis 30% eine gute Minderung. Die genaue Minderung hängt von den Einzelumständen ab.
mietminderung heizung
Ein Ausfall der Heizung oder eine schlechte Beheizung der Wohnung ist ein großer Nachteil. Mieter können in solchen Fällen die Miete reduzieren. Sie wollen so den Wert ihrer Wohnung ausgleichen. Aber wann ist die Temperatur zu niedrig und wie hoch kann die Minderung sein?
Heizungsausfall als gravierender Mangel
Gerichte haben entschieden, dass ein Heizungsausfall im Winter schwerwiegend ist. Das Landgericht Berlin hat eine Minderung von 70 Prozent für einen Winterausfall festgelegt (Az.: 61 S 37/02). Bei einer Temperatur unter 20 Grad tagsüber oder 18 Grad nachts kann die Minderung bis zu 75 Prozent erreichen.

Hier sind Beispiele für Mietminderungen bei verschiedenen Temperaturen:
Raumtemperatur | Mietminderung |
---|---|
Unter 15 Grad | 25 Prozent |
Totalausfall Heizung | 75-100 Prozent |
Unter 20 Grad tagsüber | 10 Prozent |
Mietminderung bei fehlendem Warmwasser
Ohne warmes Wasser ist auch ein Mangel. Der Vermieter muss zwischen 40 und 60 Grad Wassertemperatur bieten. Wenn die Temperatur erst nach 10 Litern erreicht wird, kann die Miete um 10 Prozent gesenkt werden. Bei kaltem Wasser zwischen 22 und 7 Uhr ist eine Minderung von 7,5 Prozent möglich (AG Köln, Urteil v. 24.4.1995).
Bevor Mieter die Miete mindern, sollten sie den Mangel melden. Sie sollten dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann die Minderung geltend gemacht werden. Manchmal ist anwaltliche Hilfe nötig.
Fazit
Als Mieter haben Sie das Recht auf eine warme Wohnung und genug Warmwasser. Wenn der Vermieter wegen eines Heizungsausfalls nicht hilft, können Sie eine Minderung verlangen. Zuerst müssen Sie den Mangel melden und dem Vermieter Zeit geben, um ihn zu beheben.
Je nachdem, wie lange der Ausfall dauert und wie kalt es ist, können Sie bis zu 100% Minderung verlangen. Die genaue Summe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Winter können Sie bis zu 75% sparen, im Sommer weniger.
Wissen Sie, was die Gesetze dazu sagen, können Sie Ihre Rechte besser vertreten. So müssen Sie nicht die volle Miete für eine kalte Wohnung zahlen. Informieren Sie sich gut und holen Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.