Die Bundesregierung hat entschieden, eine gesonderte Preisbremse für Wärmepumpen und Nachtspeicher in Kraft zu setzen. Zurückzuführen ist das darauf, dass der dafür verwendete Heizstrom in der Regel deutlich weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde kostet und dort aufgetretene Preissteigerungen daher bisher nicht durch die Preisbremse abgefedert werden.
Heizstrom ist günstiger
Wer eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung nutzt, kommt bisher nicht in den Genuss der gesetzlichen Preisbremse für Strom und Heizung. Die Preisbremse greift erst ab einem Kilowattstundenpreis von 40 Cent, der bei Heizstrom trotz der auch dort zu beobachtenden Preissteigerungen bisher nicht erreicht wird. Heizstrom wird schlicht wesentlich günstiger angeboten als anderer Strom sowie Öl oder Gas.
Die Bundesregierung möchte dennoch auch den Nutzenden von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen entgegenkommen und die von ihnen verzeichneten Preissteigerungen ausgleichen. Aus diesem Grund wurde das entsprechende Gesetz angepasst. Für Heizstrom greift die Preisbremse künftig bereits ab einem Kilowattstundenpreis von 28 Cent. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht werden und ein eigener Zähler für Heizstrom vorhanden ist. Damit konkretisiert die Regierung ihre In Kraft getreten ist die Regelung noch nicht, da sie zunächst vom Bundestag beschlossen werden muss. Das ist jedoch eine reine Formalität.
Gemischte Reaktionen
Die Reaktionen auf die Ankündigung sind gemischt. Während die Bundesregierung die Ersparnisse für Privatpersonen in den Vordergrund rückt, verweist der Verband Kommunaler Unternehmen auf den Aufwand, der den Versorgungsunternehmen durch die neue Form der Preisbremse entstehen wird. Die Ersparnis für Privathaushalte wird von der Bundesregierung auf rund 200 Millionen Euro geschätzt. Im Interesse der Regierung ist diese Ersparnis dabei nicht nur aufgrund der allgemeinen Stimmungsbeeinträchtigung durch auch beim Heizstrom steigende Preise, sondern auch aufgrund der offensiven Bewerbung von Wärmepumpen. Da hier Heizstrom aus erneuerbaren Energien eingesetzt werden kann, gelten sie gegenüber Öl- und Gasheizungen als klimaschonend. Ferner besteht bei der Nutzung von Öl und Gas eine weitaus größere geopolitische Abhängigkeit als bei Heizstrom.