Referentenentwurf: Gasheizung soll ab 2024 verboten werden

Globale Ereignisse wie Ukrainekrieg und Klimawandel erfordern aus Sicht von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) ein Umdenken beim Heizen. Aus diesem Grund fordert er ab 2024 ein Verbot klassischer Heizsysteme auf Basis von Gas oder Öl. Das Verbot von Gasheizung sorgt nicht nur bei der Opposition für Nasenrümpfen.

Gasheizung mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien

Das Bundeswirtschaftsministerium hat offenbar einen Referentenentwurf erarbeitet, der eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorsieht. Dieser liegt den Kollegen von heise online vor. Aus dem Entwurf geht hervor, dass bereits ab dem Jahr 2024 nur noch Gasheizungen verbaut werden dürfen, die ihre Energie mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen. Dabei soll es möglich sein, auch bestehende Systeme entsprechend zu modernisieren. Wer beispielsweise noch eine klassische Gasheizung besitzt, soll diese dann durch ein Hinzukommen eines weiteren Systems auf Basis erneuerbarer Energien anpassen können. So könnten auch alte Systeme im Falle einer Modernisierungsmaßnahme zumindest zum Teil erhalten bleiben. Bevor man als Betroffener allerdings zu viel Geld in die Hand nimmt, um alte Technik zu erhalten, sollte man sich das ab 2045 geltende generelle Verbot für fossile Energieträger vor Augen führen. Dieses würde die Nutzung von Gas in Heizsystemen ohnehin verbieten.

Bundeswirtschaftsministerium beruft sich auf Koalitionsbeschluss

Wirklich überraschend kommt der Vorstoß des von Robert Habeck (Grüne) geführten Ministeriums nicht wirklich. Schließlich hat die Ampelkoalition bereits im Februar 2022 beschlossen, dass man das GEG novellieren müsse. Dieses Projekt scheinen Bundeswirtschaftsministerium sowie Bundesbauministerium derzeit anzugehen. Wenn man einen Blick in den Referentenentwurf wirft, wird sogar deutlich, dass die Novelle umsetzten würde, was der Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben hatte. Aus diesem geht hervor, dass jede ab 2025 eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zur Basis nutzen müsse. Angesichts des derzeit tobenden Ukrainekriegs und die damit einhergehende Gasmangellage möchte das Bundeswirtschaftsministerium das angestrebte Ziel nun auf 2024 vorziehen.

Kritik an Verbot von Gasheizung von Opposition und Koalitionspartner

Gewohnt kritisch gegenüber der Novelle zeigt sich derweil die Opposition. So betont Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU), dass man „grundsätzlich gegen solche Verbotsregelungen“ sei. Stattdessen würde der Fraktionsvorsitzende der größten Oppositionspartei des Bundestages es bevorzugen, wenn man der Bevölkerung „Anreize gibt, ihre Heizungen umzustellen auf klimafreundliche Verbrennungssysteme.“. Doch Kritik kommt auch vom Koalitionspartner. So sagt der wohnungs- und baupolitische Sprecher der FDP Daniel Föst, dass der Entwurf „weit über die Vereinbarungen der Koalition“ hinaus gehe. Er betont weiter, dass die FDP „einem solchen Entwurf nicht zustimmen“ werde. Gegenüber heise online sagt der Bauexperte gar, dass „der grüne Klimaminister“ die Bevölkerung mit seiner Politik überfordere. Eine vermittelnde Meinung zu dem Thema scheint wiederum das dritte Koalitionsmitglied in Form der SPD zu haben. Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, dass man beim geplanten Verbot unbedingt auch Härtefälle berücksichtigen müsse. Insbesondere Personen, die gerade erst eine neue Heizanlage installiert hätten, dürften in der Novelle nicht unverhältnismäßig stark benachteiligt werden.

Abhängigkeit von fossilen Energiestoffen verringern

Doch nicht nur von politischer Seite kommt Kritik. Auch in der Bau- und Immobilienbranche blickt man eher skeptisch auf die geplante Novelle. Vom Verband Haus&Grund werden die Pläne gar als praxisfern abgestempelt. Insbesondere die hohen Kosten, die auf Immobilieneigentümer zukommen, könne man nicht einfach so hinnehmen. Obendrein wisse der Branchenverband nicht, wie man die Vorhaben aus dem Referentenentwurf praxisnah umsetzen könne. Feststeht, dass das Ministerium unter der Leitung von Robert Habeck (Grüne) mit dem Entwurf einen möglichst schnellen Weggang von fossilen Energieträgern anstrebt.

Dies ist eine wichtige Konsequenz aus den wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs. Da  Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erneuerbare Energien selbst als sogenannte „Freiheitsenergien“ betitelt, ist es verwunderlich, dass sich nun ausgerechnet die Liberalen gegen den Vorstoß ihres Koalitionspartners sträuben. Feststeht, dass es sich bislang noch um ein Referentenentwurf handelt. Dementsprechend dürfte sich in der finalen Ausfertigung noch einiges ändern. Mit Härtefallregeln, wie sie die SPD fordert, dürfen wir wohl definitiv rechnen. Schließlich hat Klara Geywitz (SPD) als Bundesbauministerin auch noch ein Wörtchen mitzureden.

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