Richtlinien zur Barrierefreiheit in Miet- und Eigentumswohnungen

Menschen mit Behinderungen haben es in sehr vielen Lebenslagen besonders schwierig, sodass man im Alltag immer mehr versucht Rücksicht auf gerade diese Menschen zu nehmen. Die Barrierefreiheit spielt hierbei eine sehr große Rolle. Nicht nur in öffentlichen Gebäuden, in Supermärkten und anderen öffentlich zugänglichen Räumen versucht man Barrierefreiheit zu genießen. Auch in Miet- und Eigentumswohnungen wird versucht für Barrierefreiheit zu sorgen, sodass gerade bei Vermietungen eine größere Personengruppe angesprochen werden kann.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, was die Barrierefreiheit genau ist, ab wann eine Wohnung als barrierefrei gilt und welche Richtlinien es hier gibt.

Die Barrierefreiheit

Barrierefreiheit, oft auch als Accessibility bezeichnet, bezieht sich auf die Gestaltung von Umgebungen, Produkten und Dienstleistungen, die für alle Menschen, einschließlich solcher mit Behinderungen, zugänglich und nutzbar sind. Ziel der Barrierefreiheit ist es, Hindernisse zu beseitigen oder zu minimieren, die Menschen mit verschiedenen Behinderungen daran hindern könnten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Barrierefreiheit umfasst viele Bereiche des Lebens. Im physischen Raum bedeutet dies beispielsweise, dass Gebäude und öffentliche Räume so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind. Dies kann Rampen, Aufzüge, breitere Türen und barrierefreie Toiletten umfassen. Im digitalen Raum bezieht sich Barrierefreiheit auf die Gestaltung von Webseiten und Software, die für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen nutzbar sind. Dazu gehören Funktionen wie Screenreader-Kompatibilität, Untertitel für Videos und alternative Texte für Bilder.

Die Bedeutung der Barrierefreiheit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Einer der Hauptgründe dafür ist der demografische Wandel. Die Gesellschaft altert, und mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen Behinderungen entwickeln. Barrierefreiheit hilft dabei, dass ältere Menschen länger unabhängig und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Ein weiterer Grund für die zunehmende Bedeutung der Barrierefreiheit ist das gestiegene Bewusstsein und die rechtlichen Vorgaben in vielen Ländern. In der Europäischen Union beispielsweise schreibt die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vor, dass digitale Angebote für alle zugänglich sein müssen. Auch in den USA gibt es mit dem Americans with Disabilities Act (ADA) strenge Vorschriften zur Barrierefreiheit.

Die Wirtschaft spielt ebenfalls eine Rolle. Unternehmen erkennen zunehmend, dass Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche oder moralische Verpflichtung ist, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Indem sie ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten, können sie eine größere Zielgruppe erreichen und ihre Kundenbasis erweitern.

Zudem trägt Barrierefreiheit zur sozialen Inklusion bei. Eine barrierefreie Gesellschaft ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt zu leben und gleichberechtigt an allen Bereichen des Lebens teilzunehmen – sei es Bildung, Arbeit, Freizeit oder politisches Engagement. Dies fördert nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern stärkt auch den sozialen Zusammenhalt und die Vielfalt in der Gesellschaft.

Ab wann Wohnungen als barrierefrei gelten

Eine Wohnung in Deutschland gilt als barrierefrei, wenn sie so gestaltet ist, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ohne fremde Hilfe darin leben und sich bewegen können. Dazu müssen bestimmte bauliche und gestalterische Voraussetzungen erfüllt sein, die eine uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit sicherstellen.

Zunächst muss der Zugang zur Wohnung stufenlos sein. Das bedeutet, dass keine Treppen oder Schwellen den Weg vom Eingang zur Wohnungstür behindern dürfen. Wenn ein Gebäude mehrere Etagen hat, müssen Aufzüge vorhanden sein, die ausreichend Platz für Rollstühle bieten und leicht bedienbar sind. Die Türen sollten eine ausreichende Breite haben, damit Rollstuhlfahrer bequem hindurchfahren können. Auch die Türklinken und Schlösser müssen so angebracht sein, dass sie leicht erreichbar und bedienbar sind.

Innerhalb der Wohnung ist es wichtig, dass alle Räume ohne Hindernisse zugänglich sind. Dies beinhaltet breite Türdurchgänge und ausreichend Bewegungsfläche in den einzelnen Räumen. Besonders in der Küche und im Badezimmer muss auf spezielle Anforderungen geachtet werden. In der Küche sollten Arbeitsflächen, Schränke und Elektrogeräte so angebracht sein, dass sie aus sitzender Position erreicht werden können. Schubladen und Schränke mit leichtgängigen Mechanismen und ausreichendem Stauraum tragen zur Barrierefreiheit bei.

Im Badezimmer sind bodengleiche Duschen ohne Einstiegskanten von großer Bedeutung. Diese sollten mit rutschfestem Bodenbelag ausgestattet sein. Haltegriffe und Duschsitze bieten zusätzliche Sicherheit und Unterstützung. Waschbecken und Toiletten müssen so installiert sein, dass sie unterfahrbar sind, sodass auch Rollstuhlfahrer sie problemlos nutzen können. Zudem sollten sie höhenverstellbar sein, um sich unterschiedlichen Bedürfnissen anzupassen.

Auch die Gestaltung des Wohnraums spielt eine wesentliche Rolle. Möbel sollten so angeordnet sein, dass ausreichend Bewegungsfreiheit besteht. Lichtschalter, Steckdosen und andere Bedienelemente müssen leicht erreichbar und bedienbar sein, auch für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Sehbehinderungen. Akustische und visuelle Signale können die Nutzung von Türsprechanlagen, Telefonen und anderen Kommunikationsmitteln erleichtern.

Nicht zuletzt muss auch an die Sicherheit gedacht werden. Rauchmelder und andere Alarmsysteme sollten sowohl akustische als auch visuelle Signale geben, um alle Bewohner zu erreichen. Ein barrierefreier Fluchtweg muss vorhanden sein, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten.

Richtlinien zur Barrierefreiheit in Miet- und Eigentumswohnungen

In Deutschland gibt es eine Reihe von Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die die Barrierefreiheit von Miet- und Eigentumswohnungen regeln. Diese Vorgaben zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Wohnungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Eine der zentralen Rechtsgrundlagen ist die DIN 18040-2, die detaillierte Anforderungen an barrierefreies Bauen im Wohnungsbau festlegt.

Die DIN 18040-2 definiert, was unter einer barrierefreien Wohnung zu verstehen ist und welche baulichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit sicherzustellen. Sie umfasst dabei verschiedene Aspekte wie den stufenlosen Zugang zum Gebäude, die ausreichende Breite von Türen und Fluren sowie die barrierefreie Gestaltung von Badezimmern und Küchen. Diese Norm legt fest, dass Wohnungen so gestaltet sein müssen, dass sie ohne fremde Hilfe genutzt werden können und ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer bieten.

Im Mietrecht gibt es spezifische Regelungen, die Mietern mit Behinderungen das Anpassen ihrer Wohnung an ihre Bedürfnisse ermöglichen. Gemäß § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die notwendig sind, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Dies kann zum Beispiel der Einbau von Rampen, breiteren Türen oder Haltegriffen im Badezimmer sein. Der Vermieter kann solche Maßnahmen jedoch von der Übernahme der Kosten durch den Mieter oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Zudem müssen die Umbauten bei Auszug auf Wunsch des Vermieters wieder rückgängig gemacht werden.

Bei Eigentumswohnungen kommen die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum Tragen. Hier müssen bauliche Veränderungen in der Regel von der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Das WEG sieht jedoch vor, dass die anderen Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen, die zur Herstellung der Barrierefreiheit notwendig sind, nicht ohne weiteres verweigern können. Eine Zustimmung kann nur dann verweigert werden, wenn die baulichen Veränderungen unzumutbar sind oder die Rechte anderer Eigentümer unbillig beeinträchtigen.

Zusätzlich zu den nationalen Normen und Gesetzen gibt es in Deutschland auch Landesbauordnungen, die spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohngebäuden festlegen. Diese Landesbauordnungen können je nach Bundesland variieren, beinhalten jedoch häufig Vorgaben zur barrierefreien Erschließung von Gebäuden und Wohnungen sowie zur Ausstattung von Neubauten mit barrierefreien Wohnungen.

Es gibt auch Förderprogramme und finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Diese werden von verschiedenen Institutionen wie der KfW-Bank oder regionalen Förderbanken angeboten und zielen darauf ab, die finanziellen Hürden für den barrierefreien Umbau zu senken.

Diese finanziellen Förderungen gibt es in Deutschland

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von finanziellen Hilfen und Förderprogrammen, die das barrierefreie Bauen und Umbauen von Wohnungen unterstützen. Diese Förderungen zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und ihre Familien zu entlasten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in einer an ihre Bedürfnisse angepassten Umgebung zu ermöglichen.

Eine der wichtigsten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an, die für Maßnahmen zur Barrierefreiheit genutzt werden können. Hierzu zählen unter anderem der Einbau von Treppenliften, der Umbau von Bädern oder das Anlegen von barrierefreien Zugängen. Um diese Förderung zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Eine Beratung durch einen Fachmann ist oft erforderlich, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank, die den Kredit bei der KfW beantragt und weiterleitet.

Ein weiteres Förderprogramm wird von der Pflegeversicherung angeboten. Personen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit haben Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese Zuschüsse können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen und werden zum Beispiel für den Einbau von Rampen, barrierefreien Duschen oder Türverbreiterungen gewährt. Der Antrag muss bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden, und es ist ratsam, vorab eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

Auch die Sozialämter können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung leisten. Wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind und die Kosten für den Umbau nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten übernimmt. Hierbei handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe, die individuell beantragt werden müssen. Ein Nachweis der Notwendigkeit und eine detaillierte Kostenaufstellung sind hierfür erforderlich.

Neben den bundesweiten Programmen bieten auch die Länder und Kommunen eigene Förderprogramme an. Diese Programme variieren je nach Bundesland und Kommune und können zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen umfassen. Informationen hierzu erhält man bei den jeweiligen Landesbaubehörden oder den Wohnungsbaugesellschaften vor Ort.

Um die passenden Förderungen zu finden und zu beantragen, empfiehlt es sich, eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Beratungsstellen wie die Wohnberatungsstellen der Kommunen, der Deutsche Verein für Rehabilitation und weitere gemeinnützige Organisationen bieten Unterstützung bei der Planung und Beantragung von Fördermitteln. Zudem können Architekten und Fachplaner, die sich auf barrierefreies Bauen spezialisiert haben, wertvolle Hilfe leisten und sicherstellen, dass die Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen.

Fazit

Wie Eingangs bereits erwähnt, ist die Barrierefreiheit sehr wichtig. Für die Inklusion von Menschen ist es wichtig, ihnen dasselbe Leben wie anderen Menschen ermöglichen zu können. Das wird beispielsweise dadurch versucht umzusetzen, dass Mieter mit einem Handicap ihr Recht auf ein barrierefreies Wohnen nach der Gesetzeslage in Deutschland durchzusetzen. Möchte man gerne barrierefrei bauen oder seine bereits bestehende Wohnung umbauen und scheut sich vor den Kosten, kann man verschiedene staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, die einem beim Stemmen der Kosten helfen.

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