Der Traum vom gemütlichen Eigenheim oder der Eigentumswohnung als attraktive Altersvorsorge ist weit verbreitet. Doch für die wenigsten ist die Erfüllung dieses Wunsches von jetzt auf gleich möglich. Schließlich fehlt den meisten schlicht das notwendige Kapital. Obendrein verhindern mitunter Baudarlehen mit horrenden Zinsen den Zugang zum notwendigen Geld. Mithilfe eines rechtzeitig abgeschlossenen Bausparvertrags kann man diesem Ziel jedoch ein wenig näher kommen. So attraktiv ein Bausparvertrag auch sein mag, manch einer möchte ihn vielleicht irgendwann einmal kündigen. Im Folgenden erklären wir, was du beachten solltest, wenn du deinen Bausparvertrag kündigen willst. Obendrein stellen wir dir eine kostenlose Musterkündigung zur Verfügung.
Wozu ein Bausparvertrag?
Bevor wir auf die Kündigung eingehen, wollen wir zunächst einmal klären, was Menschen zum Abschluss eines Bausparvertrags bewegt. Viele Menschen möchten früher oder später eine eigene Immobilie besitzen. Sei es als gewinnbringende Geldanlage oder als persönliche Wohnimmobilie. Eine finanzielle Spritze ist da natürlich gern gesehen. Solltest du nicht auf vermögende Verwandtschaft oder anderweitiges überraschendes Kapital zurückgreifen können, ist ein Bausparvertrag durchaus ein probates Mittel, um das Ziel zu erreichen. Bei Abschluss bekommst du nicht nur ein Immobiliendarlehen geboten, welches dir eine Finanzierung von Hausbau oder Immobilienkauf ermöglicht. Obendrein bekommst du einen Sparplan geboten. Dieses klassische Modell hat seine Vor- und Nachteile.
So stehen bereits bei Vertragsschluss die Zinsen fest, die du beim späteren Abstottern des Darlehens zu begleichen hast. Das dürfte Fans von sicheren Darlehensmodellen erfreuen. Der entscheidende Nachteil gegenüber anderen Darlehensgebern ist allerdings, dass du in der Regel einige Jahre sparen musst, bevor du auf das Darlehen zurückgreifen kannst. Aus diesem Grund ist ein Bausparvertrag keinesfalls für Kurzentschlossene geeignet. Nicht selten beträgt die Wartezeit hier zehn Jahre. Doch häufig kommt es im Leben anders als man denkt. Benötigst du beispielsweise spontan Geld? Oder hast du vielleicht einen Darlehensvertrag an Land ziehen können, der die besseren Zinsen bietet? Dann kannst du dein Gespartes auch vor Vertragsende von der Bausparkasse zurückholen. Damit verspielst du allerdings deinen Anspruch auf das Baudarlehen der Bausparkasse.
Bausparvertrag kündigen: Kündigungsgrund notwendig?
Bei manchen Verträgen musst du einen Kündigungsgrund hervorbringen, um den Ausstieg aus dem Vertragsverhältnis zu rechtfertigen. Zwar gibt es immer irgendein Schlupfloch, um aus einem Vertrag herauszukommen, doch das bringt nicht selten große Nachteile mit sich. Ohne einen triftigen Grund kommt es mitunter nämlich zu Strafzahlungen. Einen Bausparvertrag kannst du ohne Probleme auch grundlos kündigen. Doch auch bei akuter Geldnot solltest du dir dringend überlegen, ob eine Kündigung tatsächlich sinnvoll ist. Mit der Kündigung erklärst du nämlich auch automatisch deinen Verzicht auf deinen Anspruch auf ein späteres Baudarlehen. Natürlich stellt sich dann die Frage, warum man nicht von Anfang an auf ein anderes Sparprogramm gesetzt hat. Schließlich soll ein Bausparvertrag schlussendlich in einer attraktiven Baufinanzierung münden.
Vor allem in Zeiten immer unsicherer werdender Zinsen kann ein Bausparvertrag dein Ass im Ärmel sein, um in ein paar Jahren doch noch zum eigenen Traumhaus zu gelangen. Doch mitunter ist das Ganze natürlich nachvollziehbar. Stell dir zum Beispiel mal vor, dass du dich gerade mal auf halber Strecke auf dem Weg zum Erreichen des Sparziels befindest. Natürlich ist die Vorstellung vom Hausbau oder Immobilienkauf deutlich greifbarer, wenn du nur noch wenige Euro vom Sparziel entfernt bist. Wer allerdings erst 18.000 Euro von dem vertraglich festgelegten Sparziel über 30.000 Euro erreicht hat, für den ist das spontane Geld mitunter attraktiver als das Erreichen des Sparziels.
Erst letzteres löst dein Recht auf das Baudarlehen aus und ist damit unerlässlich. Und das schnelle Geld kann im Leben schnell mal vonnöten sein. Hast du vielleicht eine attraktive Immobilie gefunden und musst dich schnell um eine Baufinanzierung kümmern? Dann wirst du ohne Eigenkapital nicht weit kommen. Das angesparte Geld aus deinem Bausparvertrag kommt dann natürlich gelegen. Vielleicht hast du für dich auch entschieden, dass der Traum von der eigenen Immobilie ohnehin ausgeträumt ist und du dein Geld lieber gewinnbringend woanders anlegen möchtest? Welche Sparmodelle empfehlenswert sind, haben wir für dich einmal zusammengefasst. Womöglich möchtest du dir auch einfach einen anderen Traum erfüllen und benötigst dafür kurzfristig das nötige Kleingeld. Kündigungsgründe kann es also viele geben.
Bausparvertrag kündigen: Kündigung als ultima ratio
Bevor du allzu voreilig deinen Bausparvertrag kündigst, solltest du dich im Vorfeld über Alternativen schlau machen. Schließlich sollte die Kündigung des Kombi-Modells nur im Ernstfall deine Lösung sein. Es handelt sich hierbei nämlich um ein attraktives Sparmodell, dessen Vorteile du nicht mir nichts, dir nichts aufgeben solltest. Hierbei musst du dich auch ein wenig auf die Kompromissbereitschaft deiner Bausparkasse verlassen. Ein Blick auf die allgemeinen Regeln zu Bausparverträgen macht deutlich, dass du nicht zwangsläufig den gesamten Vertrag kündigen musst. Mitunter ist es auch möglich, einen Bausparvertrag zu teilen indem man die Darlehenssumme kurzerhand herabsenkt. Stell dir zum Beispiel einmal vor, dass du 18.000 Euro vom Sparziel 30.000 Euro besitzt und die finale Darlehenssumme 60.000 Euro betragen soll. Die Bausparkasse kann in diesem Fall die Darlehenssumme kurzerhand auf 36.000 Euro herabsenken.
In diesem Fall hättest du mit 18.000 Euro das geforderte Sparziel erreicht und kannst dir selbige auszahlen lassen, ohne dass der Vertrag erlischt. Stattdessen läuft der Vertrag über die übrigen 30.000 Euro nämlich normal als neuer Vertrag weiter. Dadurch behältst du die attraktive Sparmöglichkeit bei und kommst trotzdem an das Geld. Obendrein ist es möglich, kurzerhand die Sparsumme zu senken. Allerdings gehst du hier mit einem Minus heraus. Schließlich musst du dann zwangsläufig eine Abschlussgebühr entrichten, die noch anhand der ursprünglichen Sparsumme kalkuliert wurde. Eine weitere Alternative ist die sogenannte Wahlzuteilung. Diese Möglichkeit lässt sich allerdings nur dann nutzen, wenn der Vertrag sie explizit vorsieht.
Voraussetzung ist, dass du bereits ein Viertel der gesamten Bausparsumme ansparen konntest. In unserem Beispiel von oben wären das 15.000 Euro. Bei der Wahlzuteilung wird zwar der Zinssatz angehoben, aber du kannst dein Baudarlehen früher erhalten. Hier solltest du aber unbedingt abwägen. Schließlich muss das Bauspardarlehen nicht immer bessere Zinsen bieten als es andere Anbieter auf dem Markt tun. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der Herabsetzung der Darlehenssumme ohnehin die Zinsen im Vergleich zum ursprünglich geplanten Baudarlehen steigen. Doch auch, wenn die Darlehenssumme deine geplante Investition ohnehin nur zu einem geringen Teil abdecken würde, ist es meist sinnvoller, einfach eine Kündigung auszusprechen. Das erspart dir in der Regel auch lange Diskussionen mit der Bausparkasse. Schließlich können die Gespräche über eine Zuteilung häufig langwierig und nervig sein.
Bausparvertrag kündigen: Vorzeitige Kündigung kann teuer werden!
Solltest du dich für eine Kündigung entschieden haben, stellt sich die Frage, ob du an Kündigungsfristen gebunden bist. In der Regel wird eine solche Frist vertraglich geregelt. Am besten wirfst du also einen Blick in die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) deines Bausparvertrags. Die allermeisten Bausparkasse sehen eine Frist zwischen drei und sechs Monaten vor. Das ist zumindest dann der Fall, wenn du dich noch in der sogenannten Ansparphase befindest und dein Sparziel noch nicht erreicht hast. Wer es eilig hat und die Frist nicht abwarten möchte, kann die Wartezeit verkürzen. Allerdings lässt sich die Bausparkasse die spontane Auszahlung auch etwas kosten. So musst du als Sparer in der Regel einen Auszahlungsabschlag bezahlen.
Wie hoch dieser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt dein bereits angespartes Guthaben eine große Rolle. Zum anderen kommt es darauf an, wie viele Monate bei einer fristgemäßen Kündigung noch vergehen würden. Jeder Monat der bei einer ordentlichen Kündigung noch vergehen würde, schmälert den ausbezahlten Betrag um bis zu 1%. Welche Auswirkungen das hat, wird deutlich, wenn du einmal einen Blick auf das Beispiel von oben wirfst. Stell dir einmal vor, dass noch sechs Monate vergehen werden, bis die ordentliche Kündigung in Kraft tritt.
Solltest du dein Geld dennoch sofort erhalten wollen, schmälert das Ganze deine Sparsumme um stolze 1.080 Euro. Schlussendlich bleiben von den ursprünglich 18.000 Euro nur noch 16.920 Euro übrig. Wenn du also deinen Bausparvertrag unbedingt kündigen willst, solltest du dich rechtzeitig für die Kündigung entscheiden. Andernfalls geht dir viel Geld verloren. Doch selbst, wenn die Kündigung ordentlich abläuft, solltest du einen entscheidenden Nachteil nicht vergessen. Wer seinen Bausparvertrag kündigt, verliert auch den Anspruch auf das Darlehen. Obendrein verlierst du womöglich deinen Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese steht dir dann zu, wenn die Vertragslaufzeit mindestens sieben Jahre betragen hat.
Bausparvertrag kündigen: Und in der Darlehensphase?
Deinen Bausparvertrag kannst du natürlich nicht nur in der Ansparphase kündigen. Auch dann, wenn sich der Sparplan in ein Baudarlehen verwandelt, lässt sich der Vertrag beenden. Allerdings sind die Hürden in diesem Fall mitunter deutlich niedriger. Eine Kündigung ist in diesem Fall nämlich gar nicht nötig. Stattdessen kannst du dein Darlehen auch ganz einfach per Sondertilgung beenden. Anders als bei vielen anderen Baudarlehen gibt es dabei keine Obergrenze, die du beachten musst. Stattdessen kannst du so hoch tilgen wie du möchtest. Theoretisch lässt sich also auch das gesamte Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen. Für eine möglichst schnelle Sondertilgung spricht die Vermeidung von Zinsen, die du monatlich im Rahmen der Tilgung begleichen musst. Hier ist jedoch gutes Timing gefragt. Wer auf jeden Fall keine Zinsen zahlen möchte, setzt sich vor der Tilgung mit der Bausparkasse auseinander. Schließlich weiß diese am besten, wie viel noch offen ist.
Bausparvertrag kündigen: Ablauf der Kündigung
Solltest du deinen Bausparvertrag kündigen wollen, ist das keine Raketenwissenschaft. Manche Bausparkassen greifen dir sogar mit einem passenden Formular unter die Arme. Doch selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, kannst du den Vertrag schnell und unkompliziert kündigen. Den meisten Bausparkassen reicht dabei ein einfaches Schreiben aus, in dem du deinen Willen zur Kündigung kundtust. Weiterhin muss das Formular natürlich deine persönlichen Daten wie Name, Anschrift und natürlich auch die Vertragsnummer beinhalten. Wichtig ist außerdem, dass du der Bausparkasse zu Verstehen gibst, zu welchem Zeitpunkt du gerne den Bausparvertrag kündigen möchtest. Um dir ein wenig Arbeit abzunehmen, haben wir für dich einen praktischen Vordruck (Download) erstellt. Diesen musst du nur noch mit den entsprechenden Daten ausfüllen, um ihn anschließend postalisch an deine Bausparkasse zu schicken.
Bausparvertrag kündigen: Es muss nicht immer die Kündigung sein
Wie wir dir bereits verraten haben, solltest du die Kündigung des Bausparvertrags wirklich nur in Betracht ziehen, wenn du auf die Schnelle dringend Geld benötigst. Schließlich entgeht dir mit der Kündigung nicht nur ein attraktives Darlehen, welches vor allem in Zeiten unsicherer Zinsen attraktiv ist. Obendrein musst du bei einer spontanen Auszahlung auch noch mit der Reduktion deines bereits angesparten Kapitals rechnen. Wer an das Geld seines Bausparvertrags herankommen möchte, muss aber gar nicht kündigen. Stattdessen bieten dir Bausparkassen auch praktische Alternativen, die einige Sparer leider häufig nicht in Betracht ziehen oder schlicht nicht kennen. Zum einen kannst du die Bausparsumme reduzieren. Gründe hierfür kann es viele geben. Sind womöglich die Baukosten niedriger als ursprünglich gedacht war? Wer die Bausparsumme herabsetzt, verhilft dem Vertrag vorzeitig zur Zuteilungsreife.
Dann bekommst du zum einen das angesparte Kapital. Wenn überhaupt noch Bedarf bestehen sollte, kannst du außerdem früher auf das Darlehen zugreifen. Allerdings verlierst du hier natürlich auch den Anspruch auf das Darlehen über eine ursprünglich deutlich höhere Summe. Das darfst du dabei nicht vergessen. Sollte es noch viele Monate oder gar Jahre dauern, bis du an das angesparte Geld herankommen kannst, ist eine Teilung der Ansparsumme vielleicht interessant. Dabei wird der Vertrag in zwei Teile geteilt, wodurch sich auch die Ansparsumme reduziert. Im Ergebnis ist das Kapital schneller zuteilungsreif und du kannst es für dein Vorhaben verwenden. Der anderer Teil der ursprünglichen Ansparsumme läuft dann kurzerhand als ein neuer Vertrag weiter, wodurch du weiterhin einen Sparplan verfolgst. Ein großer Vorteil dieser Möglichkeit ist, dass sie schlichtweg keine Zusatzkosten verursacht.
Eine weitere Möglichkeit ist das Beschleunigen beim Erreichen der Ansparsumme. Erst, wenn du einen vertraglich festgelegten Betrag erreicht hast, ist das eingezahlte Geld zuteilungsreif. Dieses Ziel kann man natürlich auch schneller erreichen, indem man das angesparte Kapital einfach abseits der monatlichen Zahlungen erhöht. Schließlich darfst du auf dein Bausparkonto problemlos jederzeit Geld übertragen. Der Vorteil liegt auf der Hand: So erreichst du das Ansparziel schneller und das Geld ist früher zuteilungsreif. Solltest du beispielsweise bereits 15.000 Euro angespart haben und die Zuteilungsreife beginnt bei 18.000 Euro, lässt sich durch Einzahlung von 3.000 Euro schnell auf das Geld zugreifen. Um hier auf Nummer Sicher zu gehen, solltest du aber Rücksprache mit deiner Bausparkasse halten. Diese weiß genau, wie viel Euro zur Zuteilungsreife fehlen.
Bausparvertrag kündigen: Die Bausparkasse kündigt
Wer sagt eigentlich, dass nur der Sparer beziehungsweise potentielle Darlehensnehmer seinen Bausparvertrag kündigen kann? Auch die Bausparkasse kann den Vertrag kündigen. Allerdings muss hierfür ein bestimmter Grund vorliegen. So kündigt das Kreditinstitut den Vertrag in der Regel dann, wenn das Gesamtkapital im Bausparvertrag bereits die gesamte Bausparsumme umfasst. Das ergibt durchaus Sinn. Schließlich muss der Kunde hier gar kein Darlehen mehr aufnehmen. Ein Sonderkündigungsrecht sieht weiterhin §489 BGB vor. Dieser besagt, dass ein Kündigungsrecht für die Bausparkasse dann besteht, wenn der Bausparer das Darlehen nicht in Anspruch genommen hat, obwohl bereits seit 10 Jahren Zuteilungsreife herrscht. Das ist verständlich, da man von der Bausparkasse nicht erwarten kann, das angesammelte Bausparvermögen auf ewig zu horten. Abseits davon ist es der Bausparkasse aber kaum möglich, aus dem Vertrag herauszukommen.