Die Grundsteuer in Deutschland war schon öfter in aller Munde. Sie sorgte bereits oft für doch eher negativen Gesprächsstoff und schließlich kam es dazu, dass eine Reformierung dieser Steuer kam. Jeder Immobilieneigentümer weiß, dass man diese Steuer zahlen muss, doch die meisten wissen gar nicht, wie diese überhaupt bemessen und berechnet wird. Dabei spielt der Grundsteuermessbetrag eine gar nicht so untergeordnete Rolle. Neben diesem Messbetrag spielen natürlich noch andere Faktoren in die zu zahlende Steuer hinein.
Wir erklären dir, wozu die Grundsteuer überhaupt ist, was der Grundsteuermessbetrag damit zu tun hat und wie die Steuer allgemein berechnet wird.
Die deutsche Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Form der kommunalen Steuer, die in vielen Ländern auf Grundstücke und Immobilien erhoben wird. Ihr Zweck besteht darin, Einnahmen für die Kommunen zu generieren, um die Kosten für öffentliche Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen, Straßenbau und andere gemeindliche Dienstleistungen zu decken. Die Grundsteuer ist somit ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzierung und trägt dazu bei, dass die Gemeinden ihre Pflichten gegenüber den Bürgern erfüllen können.
Die Berechnung der Grundsteuer basiert in der Regel auf dem Einheitswert und dem Steuermessbetrag. Der Einheitswert ist eine Schätzung des Wertes eines Grundstücks, die von den Finanzbehörden festgelegt wird. Dieser Wert wird durch verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Nutzung und Bodenrichtwert beeinflusst. Der Steuermessbetrag ist ein festgelegter Prozentsatz des Einheitswerts, der von der jeweiligen Gemeinde bestimmt wird. Zusammen ergeben Einheitswert und Steuermessbetrag die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.
Es gibt verschiedene Methoden, um die Grundsteuer zu berechnen, und die genaue Vorgehensweise kann je nach Land und Region unterschiedlich sein. In vielen Fällen werden unterschiedliche Sätze für landwirtschaftliche Flächen, Wohnimmobilien und gewerbliche Grundstücke angewendet. Die konkrete Ausgestaltung der Grundsteuer hängt somit von den örtlichen Gesetzen und Regelungen ab.
Die Grundsteuer erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Zum einen dient sie als Einnahmequelle für die Gemeinden, die dadurch ihre Haushalte finanzieren können. Auf diese Weise werden wichtige öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturprojekte ermöglicht. Zum anderen wirkt die Grundsteuer auch steuernd auf die Nutzung von Grundstücken. Durch die Besteuerung von Immobilienbesitzern werden Anreize geschaffen, Grundstücke effizient zu nutzen und Brachflächen zu vermeiden.
Die Berechnung der Grundsteuer und der Grundsteuermessbetrag
In Deutschland wird die Grundsteuer anhand des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags berechnet. Der Einheitswert bildet die Grundlage für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien und wird von den Finanzbehörden geschätzt. Dieser Wert berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Nutzung und Bodenrichtwert und dient als Grundlage für die Steuerberechnung.
Der Grundsteuermessbetrag ist ein festgelegter Prozentsatz des Einheitswerts und wird durch Gesetz bestimmt. Dieser Messbetrag variiert je nach Art der Nutzung des Grundstücks. In Deutschland gibt es drei Grundsteuermessbeträge: einen für land- und forstwirtschaftliche Flächen, einen für Grundstücke mit Gebäuden und einen für sonstige Grundstücke. Die jeweiligen Messbeträge sind gesetzlich festgelegt und gelten deutschlandweit.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch Multiplikation des Einheitswerts mit dem zutreffenden Grundsteuermessbetrag. Das Ergebnis dieser Multiplikation ergibt die so genannte Steuermesszahl. Diese Steuermesszahl wird dann mit dem so genannten Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz ist eine von der Kommune festgelegte Prozentzahl, die auf die Steuermesszahl angewendet wird. Der so ermittelte Betrag ist schließlich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
Man muss aber betonen, dass der Einheitswert als Grundlage für die Grundsteuerberechnung in Deutschland in der Vergangenheit auf veralteten Bewertungsgrundlagen beruhte. Um eine zeitgemäße und gerechtere Bewertung zu gewährleisten, hat Deutschland 2019 eine Reform des Grundsteuersystems beschlossen. Die Reform sieht vor, dass zukünftig der Einheitswert durch einen so genannten „Bodenwert“ und einen „Gebäudewert“ ersetzt wird. Die genaue Umsetzung und Ausgestaltung dieser Reform kann je nach Bundesland variieren.
Beispielrechnung für die Grundsteuer
Angenommen, wir haben ein bebautes Grundstück in Deutschland mit einem Einheitswert von 200.000 Euro. Für bebaute Grundstücke beträgt der Grundsteuermessbetrag (Steuermesszahl) aktuell 3,5‰ (0,0035) gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich nehmen wir an, dass die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, einen Hebesatz von 400% festgelegt hat.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
Berechnung der Steuermesszahl:
Steuermesszahl=Einheitswert×Grundsteuermessbetrag
Steuermesszahl=200.000 Euro×0,0035=700 Euro
Berechnung der Grundsteuer vor Anwendung des Hebesatzes:
Grundsteuer vor Hebesatz=Steuermesszahl×Flächenhebesatz
Grundsteuer vor Hebesatz=700 Euro×400%=2.800 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grundsteuer vor Anwendung des Hebesatzes 2.800 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann. Daher kann die tatsächliche Höhe der Grundsteuer je nach dem Hebesatz der spezifischen Gemeinde variieren.
Dieses Beispiel dient lediglich zu Illustrationszwecken, und die genauen Zahlen können aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen und lokaler Hebesätze abweichen.
Fazit
Die Grundsteuer mag oftmals sehr unbeliebt sein, allerdings ist sie im Grunde für die Erfüllung verschiedener Aufgaben der Kommunen gedacht. Die Berechnung der Grundsteuer fand – zumindest bis zur Reform – unter anderem mit Grundsteuermessbetrag statt, der einen großen Teil der zu beachtenden Einheiten darstellt. Ausgehend von einem Wert von 3,5 wird er mit dem Einheitswert multipliziert, um schließlich eine Steuermesszahl zu erhalten, die sodann für die endgültige Berechnung benötigt wird. Beachte aber unbedingt, dass es zu der bereits genannten Reform kam bzw. gekommen ist und die Berechnung der Grundsteuer anhand aktualisierter Werte vorgenommen werden wird.