Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Kauft man sich eine Immobilie, ist das regelmäßig mit hohen Kosten verbunden. Nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Nebenkosten können teilweise heftig zuschlagen. Nicht selten führt die Vernachlässigung der Kaufnebenkosten dazu, dass man sich eine Immobilie plötzlich nicht mehr leisten kann. Im Grunde werden die Kaufnebenkosten prozentual anhand des Kaufpreises bemessen. Das bedeutet also, dass diese Kosten umso höher ausfallen, desto höher der Kaufpreis der Immobilie ist. Eine dieser Kosten ist die sogenannte Grunderwerbsteuer. In diesem Beitrag wollen wir dir erklären, was die Grunderwerbsteuer ist. Außerdem geben wir die Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer an die Hand, sodass du sparen kannst.

Die Grunderwerbsteuer in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Diese Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Bundesländer und spielt eine bedeutende Rolle im deutschen Steuersystem. Sie fällt immer dann an, wenn ein rechtlich bindender Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen wird. Die Grundlage der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer dient primär der Finanzierung öffentlicher Aufgaben auf Länderebene. Da die Steuer den Bundesländern zufließt, sind diese in der Lage, wichtige Projekte in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und öffentliche Sicherheit zu finanzieren. Somit trägt die Grunderwerbsteuer zur Sicherstellung und Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung bei.

Ein zentrales Merkmal der Grunderwerbsteuer ist, dass sie beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um unbebaute Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen handelt. Sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet ist, wird die Steuerpflicht ausgelöst. In der Regel beträgt der Steuersatz zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises, wobei die genaue Höhe von Bundesland zu Bundesland variiert. Diese Unterschiede spiegeln die jeweilige Finanzpolitik und den finanziellen Bedarf der einzelnen Länder wider.

Die Steuerpflicht entsteht nicht nur beim direkten Kauf von Grundstücken, sondern auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung. Dazu gehören unter anderem Schenkungen oder der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die Grundstücke besitzen. Auch wenn Grundstücke durch Erbschaft übertragen werden, kann unter bestimmten Umständen Grunderwerbsteuer anfallen, obwohl hier oft steuerliche Freibeträge und Sonderregelungen gelten.

Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer der Immobilie zu zahlen, und die Zahlung ist eine Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Dies bedeutet, dass der Käufer die Steuer an das zuständige Finanzamt abführen muss, bevor er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Die Steuerzahlung wird somit zu einem integralen Bestandteil des Immobilienerwerbsprozesses.

So hoch kann die Steuer werden

Die Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland variiert je nach Bundesland und liegt typischerweise zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises einer Immobilie. Diese Unterschiede ergeben sich aus den individuellen steuerpolitischen Entscheidungen der Bundesländer, die ihre Steuersätze entsprechend ihrem finanziellen Bedarf und ihren wirtschaftlichen Strategien festlegen.

Nehmen wir als Beispiel an, dass der Kaufpreis einer Immobilie 500.000 Euro beträgt und der geltende Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in diesem Bundesland 5% beträgt. Um die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer zu berechnen, multiplizieren wir den Kaufpreis der Immobilie mit dem Steuersatz.

Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz

Setzen wir die gegebenen Werte ein:

Grunderwerbsteuer = 500.000 Euro × 0,05 Grunderwerbsteuer = 500.000 Euro × 0,05

Grunderwerbsteuer = 25.000 Euro Grunderwerbsteuer = 25.000 Euro.

In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 25.000 Euro. Dieser Betrag ist vom Käufer der Immobilie zu zahlen und muss an das zuständige Finanzamt abgeführt werden, bevor der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist daher ein obligatorischer Schritt im Prozess des Immobilienerwerbs. Sie stellt sicher, dass die öffentlichen Haushalte der Länder Mittel erhalten, um ihre vielfältigen Aufgaben und Dienstleistungen zu finanzieren.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer in Deutschland zu reduzieren oder zu vermeiden. Eine oft genutzte Methode ist die Nutzung von Steuerfreibeträgen und Ausnahmeregelungen, die im Grunderwerbsteuergesetz verankert sind. Zum Beispiel sind bestimmte Transaktionen wie der Erwerb von Grundstücken durch enge Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Wenn Eltern beispielsweise eine Immobilie auf ihre Kinder übertragen, fällt häufig keine Grunderwerbsteuer an. Es ist jedoch wichtig, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind und korrekt angewendet werden.

Kaufvertrag richtig gestalten

Ein weiterer Ansatz zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer ist die Gestaltung des Kaufvertrags. Hierbei können Käufer und Verkäufer gemeinsam überlegen, wie der Kaufpreis der Immobilie aufgeteilt wird. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, bewegliche Güter, die im Kauf enthalten sind, wie etwa Einbauküchen oder Möbel, separat auszuweisen. Diese Positionen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer und können den steuerpflichtigen Teil des Kaufpreises entsprechend senken. Allerdings muss diese Aufteilung realistisch und nachvollziehbar sein, um vom Finanzamt akzeptiert zu werden.

Käufe durch Gesellschaften

Eine weitere Möglichkeit bietet die Gründung von Gesellschaften. Immobilienkäufe durch Gesellschaften, insbesondere durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder GmbHs, können unter bestimmten Umständen steuerlich vorteilhafter sein. Hierbei werden nicht die Immobilien selbst übertragen, sondern Anteile an der Gesellschaft, die die Immobilie besitzt. Dies kann die Steuerbelastung reduzieren, vor allem wenn der Anteilserwerb unter bestimmten Schwellenwerten bleibt. Es ist jedoch eine gründliche rechtliche und steuerliche Beratung notwendig, um sicherzustellen, dass die Transaktion den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine ungewollten steuerlichen Konsequenzen nach sich zieht.

Erbbaurechte

Auch der Erwerb von Erbbaurechten anstatt des vollständigen Grundstücks kann eine 

Möglichkeit sein, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Bei Erbbaurechten wird lediglich das Nutzungsrecht an einem Grundstück erworben, nicht aber das Grundstück selbst. Die Grunderwerbsteuer wird in diesem Fall nur auf den Wert des Erbbaurechts und nicht auf den vollen Grundstückswert erhoben, was zu einer geringeren Steuerlast führen kann.

Unternehmensgruppen nutzen

Zusätzlich können Immobilientransaktionen innerhalb von Unternehmensgruppen steuerlich optimiert werden. Dabei können Konzerne durch geschickte interne Transaktionen und Umstrukturierungen die Grunderwerbsteuerlast minimieren. Solche Maßnahmen erfordern jedoch eine fundierte Kenntnis der steuerlichen Regelungen und eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten, um die Rechtmäßigkeit und steuerliche Effizienz sicherzustellen.

Insgesamt ist die Reduzierung der Grunderwerbsteuer aber ein komplexes Unterfangen, das fundierte Kenntnisse des Steuerrechts und eine sorgfältige Planung erfordert. Jede Strategie sollte individuell geprüft und an die spezifischen Gegebenheiten des Käufers und der Immobilie angepasst werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Fachleuten ist dabei unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die gewünschte Steuerersparnis zu erzielen.

Weitere Kaufnebenkosten senken

Bei Immobilientransaktionen entstehen neben der Grunderwerbsteuer noch weitere Kaufnebenkosten, wie Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovisionen sowie Kosten für eventuelle Gutachten und Finanzierungsgebühren. Es gibt verschiedene Ansätze, diese Nebenkosten zu senken und somit die Gesamtkosten des Immobilienkaufs zu reduzieren.

Ein effektiver Weg zur Reduzierung der Kaufnebenkosten ist die Verhandlung der Maklerprovision. In Deutschland wird die Provision oft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, und es gibt Spielraum für Verhandlungen über den Anteil und die Höhe der Provision. Indem man mehrere Maklerangebote einholt und vergleicht, kann man einen besseren Preis aushandeln oder sogar einen Kauf ohne Makler in Erwägung ziehen, wenn man direkt vom Eigentümer kauft. Wenn es möglich ist, kann auch komplett auf einen Makler verzichtet werden.

Die Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Eine Möglichkeit, diese Kosten zu reduzieren, besteht darin, den Kaufpreis für die notarielle Beurkundung realistisch und nachvollziehbar zu gestalten. Es kann auch hier wieder hilfreich sein, bewegliche Güter, die mit der Immobilie erworben werden, wie etwa Einbauküchen oder andere fest installierte Ausstattungen, im Kaufvertrag separat auszuweisen. Dadurch wird der notarielle Kaufpreis gesenkt, was wiederum zu geringeren Notarkosten führt. Jedoch muss diese Aufteilung realistisch und marktüblich sein, damit sie vom Notar und Grundbuchamt akzeptiert wird.

Die Kosten für Gutachten und Wertschätzungen können ebenfalls optimiert werden. Anstatt mehrere teure externe Gutachten in Auftrag zu geben, kann man auf bestehende Gutachten zurückgreifen oder kostengünstigere Bewertungsmethoden wählen. Oftmals bieten Banken im Rahmen der Finanzierungsprüfung bereits eine Wertermittlung an, die genutzt werden kann. Hierbei ist es wichtig, sich vorab zu informieren und gegebenenfalls auch die Bank nach ihren Bewertungskriterien und -kosten zu fragen.

Auch die Finanzierungskosten bieten Potenzial für Einsparungen. Es lohnt sich, verschiedene Angebote von Banken und Finanzierungsvermittlern einzuholen und die Konditionen genau zu vergleichen. Dabei sollte nicht nur auf die Zinssätze geachtet werden, sondern auch auf die Bearbeitungsgebühren und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung anfallen. Eine sorgfältige Prüfung der Angebote und eine gute Bonität können helfen, günstigere Konditionen zu erhalten. Es kann auch sinnvoll sein, über Eigenkapital und alternative Finanzierungsformen nachzudenken, um die Abhängigkeit von teuren Bankkrediten zu reduzieren.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Förderprogramme und Zuschüsse zu nutzen. In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, die den Erwerb von Wohneigentum unterstützen, wie etwa KfW-Darlehen oder regionale Förderungen. Diese Programme bieten oft günstigere Zinssätze und zusätzliche finanzielle Unterstützung, die die Gesamtkosten des Immobilienkaufs senken können. Es ist ratsam, sich über die verfügbaren Programme zu informieren und zu prüfen, ob man die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Grunderwerbsteuer durch Instandhaltungsrücklage senken

Beim Kauf einer Wohnung kann die Grunderwerbsteuer durch geschickte Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage reduziert werden. Die Instandhaltungsrücklage ist ein von der Eigentümergemeinschaft angesparter Betrag, der für zukünftige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums vorgesehen ist. Sie gehört nicht zum Kaufpreis der Wohnung selbst, sondern stellt einen gesonderten Bestandteil des Immobilienkaufs dar. Wenn die Instandhaltungsrücklage korrekt im Kaufvertrag ausgewiesen wird, kann sie von der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer abgezogen werden.

Um die Grunderwerbsteuer durch die Instandhaltungsrücklage zu mindern, muss der Kaufvertrag die Instandhaltungsrücklage ausdrücklich und detailliert ausweisen. Der Kaufpreis der Wohnung und der Betrag der Instandhaltungsrücklage sollten klar getrennt aufgeführt sein. Auf diese Weise wird deutlich, dass der Käufer einen Teil des Kaufpreises nicht für die Wohnung selbst, sondern für die bereits angesparte Instandhaltungsrücklage zahlt.

Ein Beispiel veranschaulicht diesen Prozess:

Angenommen, der Kaufpreis für eine Wohnung beträgt 300.000 Euro und die Instandhaltungsrücklage beläuft sich auf 10.000 Euro. Wenn der Kaufvertrag diese Rücklage separat ausweist, kann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend reduziert werden. In diesem Fall wird die Steuer nur auf den reinen Kaufpreis der Wohnung von 290.000 Euro erhoben.

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer sieht dann folgendermaßen aus:

Bemessungsgrundlage=Kaufpreis−Instandhaltungsru¨cklageBemessungsgrundlage=Kaufpreis−Instandhaltungsrücklage

Bemessungsgrundlage = 300.000 Euro−10.000 Euro Bemessungsgrundlage = 300.000 Euro−10.000 Euro

Bemessungsgrundlag e= 290.000 Euro Bemessungsgrundlage = 290.000Euro

Wenn der Steuersatz der Grunderwerbsteuer in diesem Bundesland beispielsweise 5% beträgt, ergibt sich folgende Steuerlast:

Grunderwerbsteuer = 290.000 Euro × 0,05 Grunderwerbsteuer = 290.000 Euro × 0,05

Grunderwerbsteuer = 14.500 Euro Grunderwerbsteuer = 14.500Euro

Ohne Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage würde die Steuer auf den gesamten Kaufpreis von 300.000 Euro berechnet werden:

Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,05 Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro ×0,05

Grunderwerbsteuer = 15.000 Euro Grunderwerbsteuer = 15.000 Euro

Durch die korrekte Ausweisung der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag kann der Käufer somit 500 Euro an Grunderwerbsteuer sparen.

Es ist wichtig, dass der Kaufvertrag präzise formuliert und alle relevanten Beträge klar ausgewiesen werden, um Missverständnisse und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Die Beteiligung eines erfahrenen Notars und möglicherweise eines Steuerberaters kann sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Steuerersparnis korrekt umgesetzt wird.

Fazit

Auch wenn die Grunderwerbsteuer unbeliebt ist und den sowieso schon hohen Kaufpreis deutlich in die Höhe treibt, gibt er verschiedene Möglichkeiten, diese Steuer wieder etwas zu senken. Befolgt man ein paar einfache Schritte, dürfte dem Kauf nichts mehr entgegenstehen. Aber auch die anderen Kaufnebenkosten, wie die Maklerkosten oder die Notarkosten können unter Umständen gesenkt werden, sodass ein Kauf noch attraktiver wird.

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