Die Kindergeld Auszahlungstermine

Das Kindergeld ist für viele in Deutschland lebende Menschen ein Segen. Egal, ob man selbst Erwerbstätig ist oder staatliche Hilfen wie Hartz 4/Bürgergeld bezieht: Jeder, der ein Kind hat erhält ein Kindergeld in einer gewissen Höhe. Nur in Ausnahmefällen, beim Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen kann es zu Kürzungen oder zum Wegfall des Kindergeldes kommen. Diese staatliche Hilfe wird monatlich ausgezahlt und soll es den Familien ermöglichen, das Nötigste für das Kind bezahlen zu können. Je nachdem, wie viele Kinder man hat, kann sich die Höhe des Kindergeldes von Kind zu Kind unterscheiden. 

Damit du weißt, wozu das Kindergeld überhaupt gedacht ist, wie das System gestaltet ist, wer alles einen Anspruch hat und wann es genau ausgezahlt wird, erklären wir dir hier alles rund um das Thema Kindergeld.

Was ist das Kindergeld und wie funktioniert dieses System?

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland erhalten, um die Kosten der Kindererziehung zu decken. Es wird vom Staat gezahlt und soll dazu beitragen, das Wohl der Kinder zu fördern. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und steht für jedes Kind, für das Anspruch besteht, zur Verfügung.

Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und variiert je nach Anzahl der Kinder. Ab 2021 beträgt der Kindergeldbetrag für das erste und zweite Kind 204 Euro pro Monat, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro. Für Kinder, die vor 2021 geboren wurden, gelten etwas niedrigere Beträge.

Die Zuständigkeit für die Auszahlung des Kindergeldes liegt bei der Familienkasse, die Teil der Bundesagentur für Arbeit ist. Eltern müssen einen Antrag auf Kindergeld stellen, der bei der örtlichen Familienkasse eingereicht wird. Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden.

Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen Eltern in der Regel ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Für Kinder, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Bei bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einer Behinderung des Kindes, kann das Kindergeld sogar über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Man sollte darauf achten, dass das Kindergeld einkommensabhängig ist. Wenn das Einkommen der Eltern bestimmte Grenzen überschreitet, kann es zu einer sogenannten Kindergeldkürzung oder sogar zum vollständigen Wegfall des Kindergeldes kommen.

Finanzierung des Kindergeldes

Das Kindergeld in Deutschland wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es ist eine staatliche Leistung, die vom Staat an Eltern gezahlt wird, um sie bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen.

Die Finanzierung des Kindergeldes erfolgt über Steuereinnahmen des Staates. Es handelt sich dabei um einen Teil der allgemeinen Haushaltsmittel, die für familienpolitische Maßnahmen verwendet werden. Der Staat legt jährlich im Rahmen des Haushaltsplans fest, wie viel Geld für das Kindergeld bereitgestellt wird.

Die genaue Höhe der finanziellen Mittel für das Kindergeld wird durch gesetzliche Regelungen und politische Entscheidungen bestimmt. Der Gesetzgeber legt fest, welche Beträge als Kindergeld gezahlt werden und ob es dabei Unterschiede je nach Anzahl der Kinder oder besonderen Umständen wie Alleinerziehung oder Behinderung gibt.

Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig überprüft und kann durch Gesetzesänderungen angepasst werden. Diese Anpassungen können auf Veränderungen der wirtschaftlichen Situation oder familienpolitische Ziele zurückzuführen sein.

Das Kindergeld wird grundsätzlich als Teil der Familienpolitik des Staates gesehen. Es dient dazu, Familien finanziell zu entlasten und die Erziehung der Kinder zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt daher aus öffentlichen Mitteln, die aus den Steuereinnahmen des Staates stammen.

Diese Personen haben Anspruch auf Kindergeld

In Deutschland haben grundsätzlich alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen die Eltern entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das bedeutet, dass sie entweder in Deutschland gemeldet sein müssen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten müssen.

Des Weiteren muss das Kindergeld für ein Kind beantragt werden, für das noch kein Anspruch auf einen eigenen Kinderfreibetrag besteht. Kinder haben Anspruch auf Kindergeld ab ihrer Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder, die sich in Ausbildung, Studium oder einer beruflichen Weiterbildung befinden, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Auch bei einer Behinderung des Kindes kann das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinausgezahlt werden.

Es spielt keine Rolle, ob die Eltern erwerbstätig oder arbeitslos sind. Der Anspruch auf Kindergeld besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern. Auch das Familieneinkommen spielt keine Rolle für den Kindergeldanspruch.

Wichtig ist, dass der Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse gestellt wird. Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden. In der Regel ist es empfehlenswert, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, da das Kindergeld ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.

Es ist zu beachten, dass bei bestimmten Konstellationen, wie zum Beispiel bei getrennt lebenden Eltern, Pflegekindern oder Kindern im Ausland, besondere Regelungen gelten können. In solchen Fällen sollte gegebenenfalls individueller Rat bei der Familienkasse oder einem Fachexperten eingeholt werden.

Diese Kindergeld Auszahlungstermine gibt es

In Deutschland gibt es verschiedene Auszahlungstermine für das Kindergeld. Die genauen Termine können je nach Bundesland und Familienkasse variieren. Im Allgemeinen werden die Kindergeldzahlungen jedoch monatlich vorgenommen.

Die Auszahlungstermine für das Kindergeld werden in der Regel nach der Endziffer der Kindergeldnummer festgelegt. Diese Endziffer bestimmt, an welchem Tag im jeweiligen Monat das Kindergeld auf das Konto der Berechtigten überwiesen wird. Die genauen Auszahlungstermine sind auf der Internetseite der Familienkasse oder in den Mitteilungen der Familienkasse zu finden.

Hier ist ein Beispiel für die Kindergeldauszahlungstermine:

  • Endziffer 0: Auszahlung am 04.01.23, 03.02.23, 03.03.23 usw.
  • Endziffer 1: Auszahlung am 05.01.23, 08.02.23, 06.03.23 usw.
  • Endziffer 2: Auszahlung am 11.01.23, 09.02.23, 07.03.23 usw.
  • Endziffer 3: Auszahlung am 12.01.23, 10.02.23, 08.03.23 usw.
  • Endziffer 4: Auszahlung am 13.01.23, 13.02.23, 10.03.23 usw.
  • Endziffer 5: Auszahlung am 16.01.23, 14.02.23, 12.03.23 usw.
  • Endziffer 6: Auszahlung am 17.01.23, 15.02.23, 14.03.23 usw.
  • Endziffer 7: Auszahlung am 18.01.23, 16.02.23, 15.03.23 usw.
  • Endziffer 8: Auszahlung am 20.01.23, 17.02.23, 17.03.23 usw.
  • Endziffer 9: Auszahlung am 23.01.23, 21.02.23, 20.03.23 usw.

Die Auszahlungstermine für die Monate das ganze Jahr über, sind auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zu finden.

Es ist ratsam, regelmäßig die Mitteilungen der Familienkasse zu überprüfen oder sich auf der Website der Familienkasse über aktuelle Auszahlungstermine zu informieren, um sicherzustellen, dass das Kindergeld termingerecht ausgezahlt wird.

Individuelle Vereinbarungen bzgl. der Kindergeld Auszahlungstermine

In Deutschland können die Kindergeldauszahlungstermine nicht individuell vereinbart werden. Die Auszahlungstermine für das Kindergeld werden von der Familienkasse festgelegt und richten sich in der Regel nach der Endziffer der Kindergeldnummer.

Die Familienkassen haben bestimmte Auszahlungszyklen und -termine, an die sie sich halten müssen. Die genauen Auszahlungstermine können je nach Bundesland und Familienkasse variieren, aber sie werden nicht individuell mit den Eltern vereinbart.

Es ist jedoch möglich, dass die Auszahlungstermine durch Feiertage oder Wochenenden beeinflusst werden. In solchen Fällen erfolgt die Kindergeldauszahlung in der Regel am nächsten Werktag nach dem ursprünglich geplanten Auszahlungstermin.

Um über die genauen Auszahlungstermine informiert zu sein, können Eltern die Internetseite der Agentur für Arbeit überprüfen. Dort werden die aktuellen Auszahlungstermine veröffentlicht.

Es ist wichtig, dass die Eltern sicherstellen, dass sie ihre Kontodaten bei der Familienkasse korrekt hinterlegt haben, damit das Kindergeld pünktlich auf ihr Konto überwiesen werden kann.

Die Höhe des Kindergeldes

Vor dem Januar 2023 war es so, dass das Kindergeld für die jeweiligen Kinder unterschiedlich hoch war. Beispielsweise gab es für das erste und das zweite Kind 204 Euro pro Monat. Schon beim dritten Kind erhöhte sich das Kindergeld auf 210 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind, lag der Betrag dann bei 235 Euro pro Monat. Nun ist es seit Januar 2023 so, dass für jedes Kind die gleiche Beitragshöhe gilt. Unabhängig davon, ob es das erste oder das dritte Kind ist, gibt es für jedes Kind 250 Euro pro Monat.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es verschiedene Regelungen für bestimmte Konstellationen gibt, die zu einer Erhöhung des Kindergeldes führen können. Zum Beispiel erhalten Alleinerziehende einen erhöhten Kindergeldbetrag, der als sogenannter Alleinerziehendenbonus bezeichnet wird. Dieser beträgt ab Januar 2023 4.260 Euro. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Entlastungsbetrag um rund 240 Euro jährlich.

Des Weiteren kann es bei Kindern mit Behinderungen einen erhöhten Kindergeldbetrag geben. Hier gibt es unterschiedliche Stufen, die je nach Grad der Behinderung und dem Bedarf an Betreuung und Pflege festgelegt werden. Die genauen Beträge können von Fall zu Fall unterschiedlich sein und werden individuell festgestellt.

Diese Einkommensgrenzen gelten für die Eltern

Sieht man sich das BaföG in Deutschland an, stellt man relativ schnell fest, dass hier auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. Verdienen die Eltern am Ende zu viel, wird die Leistung gekürzt oder gar nicht erst bewilligt. Es handelt sich um sogenannte Höchsteinkommensgrenzen der Eltern. Geht es jedoch um das Kindergeld, bleibt zu sagen, dass es sich hier ganz anders verhält. Grundsätzlich wird das Kindergeld völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Obwohl dies so ist, steht das Kindergeld im direkten Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag. In diesem Fall ist es so, dass man zwar das komplette Kindergeld ausgezahlt bekommt und die Kinderfreibeträge bei der Steuer voll abrechnet, aber gleichzeitig verrechnet das Finanzamt dann das ausgezahlte Kindergeld mit dem Vorteil, den es durch die Kinderfreibeträge gibt.

Muss das Kindergeld versteuert werden?

In Deutschland unterliegt das Kindergeld nicht der Einkommensteuer und muss daher nicht versteuert werden. Es handelt sich um eine steuerliche Vergünstigung und wird als steuerfreier Betrag gezahlt.

Das bedeutet, dass das Kindergeld grundsätzlich in voller Höhe den Eltern zur Verfügung steht, ohne dass Steuern darauf gezahlt werden müssen. Es wird unabhängig von anderen Einkünften der Eltern gezahlt und hat keinen Einfluss auf den Steuersatz oder das zu versteuernde Einkommen der Eltern.

Allerdings kann das Kindergeld in bestimmten Fällen Auswirkungen auf andere steuerliche Leistungen haben. Zum Beispiel kann es bei der Berechnung des Kindesunterhalts oder anderer Sozialleistungen berücksichtigt werden. Auch kann das Kindergeld für volljährige Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, unter Umständen das zu versteuernde Einkommen des Kindes beeinflussen.

Zu erwähnen ist, dass das Kindergeld als staatliche Leistung betrachtet wird und keinen steuerlichen Charakter hat. Es wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und dient der Unterstützung von Familien bei der Erziehung ihrer Kinder.

Fazit

Das Kindergeld ist ein wichtiges Instrument des Staates. Es soll es den Familien ermöglichen das Notwendigste für die eigenen Kinder beschaffen zu können. Finanziert wird das Kindergeld aus öffentlichen Mitteln und Steuereinnahmen des Staates. Geht es um die Kindergeld Auszahlungstermine, kann man diese leider nicht individuell vereinbaren. Die Kindergeld Auszahlungstermine werden fest von den zuständigen Stellen vorgegeben, können sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

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