Einkommenssteuer – wer zahlt in Deutschland wie viele Steuern?

Mit der Einkommenssteuer hat der deutsche Staat ein wirksames Instrument, erzielte Gewinne von Unternehmern im Sinne des Gemeinwohls umzuverteilen. Während das Grundkonzept dem Großteil der Bevölkerung bewusst ist, stellen sich viele Fragen zu Details der Einkommenssteuer. Diese wollen wir heute einmal für dich klären.

Wer viel bekommt, soll viel geben

Vereinfacht gesagt gilt bei der Einkommenssteuer die Regel, dass mit dem monatlichen Einkommen auch die Steuerlast steigt. Dieses Konzept sorgt dafür, dass Besserverdiener in Deutschland den Löwenanteil bei der Füllung der Einkommenssteuerkassen beitragen. In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Mai 2021 schrieb Autor Manfred Schäfers, dass hierzulande derzeit 30 Prozent der Bevölkerung für 79 Prozent der eingenommenen Einkommenssteuer sorgen. Was für den einen oder anderen unfair klingen mag, macht deutlich, dass wir uns in Deutschland in einer Solidargemeinschaft befinden, bei der die Starken die Schwachen stützen. Doch wie findet die Einteilung der Steuerzahler statt?

Zu versteuerndes EinkommenEinkommenssteuersatz
0 bis 9.984 Euro0%
9.985 bis 14.926 Euro0,x% bis 14%
14.927 Euro bis 58.596 Euro23,97% bis 41,99%
58.597 Euro bis 277.825 Euro42%
277.825 Euro und mehr45%
Einkommenssteuerhöhe (Stand: 2022)

Das Finanzamt spricht vom sogenannten „Einkommenssteuertarif“. Dieser gruppiert die Bevölkerung nach ihrer „Leistungsfähigkeit“ in verschiedene Steuerbelastungen ein. Insgesamt gibt es fünf unterschiedliche Einkommensgruppen. Wie hoch die Steuer der einzelnen Gruppen ausfällt wird mithilfe von in § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) festgeschriebenen Formeln ermittelt. Die erste Gruppe genießt Steuerfreiheit und gilt für Personen, die maximal den sogenannten Grundfreibetrag von 9.984 Euro verdienen. Zwischen 0,x Prozent und 14 Prozent liegt die Einkommenssteuer bei Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 9.985 Euro und 14.926 Euro haben.

Wer zwischen 14.927 Euro und 58.596 Euro verdient, steht eine Stufe darüber und muss zwischen 23,97 Prozent und 41,99 Prozent seines Einkommens als Steuer an den Staat abführen. Im Anschluss daran folgen die Positionen der Spitzenverdiener. Bei Personen mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 58.597 Euro und 277.825 Euro liegt die Besteuerung bei 42 Prozent. Auf den Spitzensteuersatz von 45 Prozent springt die Einkommenssteuer bei allen, die mehr als 277.825 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Bei der Berechnung deiner Einkommenssteuer ist es obendrein wichtig, ob du verheiratet oder ledig bist. Verheiratete können durch das sogenannte Ehegattensplitting ihr Einkommen gemeinsam versteuern, was häufig Vorteile mit sich bringt.

Wichtig ist außerdem, dass der Steuersatz nicht auf das komplette Einkommen angewendet wird, sondern nur auf den entsprechenden Teil. Wer mehr als 58.597 Euro verdient, muss also nur das Einkommen über dieser magischen Grenze mit 42% versteuern.

Man muss nicht immer Einkommenssteuer zahlen

Kannst du dich noch an deinen ersten kleinen Gelegenheitsjob erinnern? Vielleicht hast du während des Abiturs oder dem Studium in einem Café gekellnert? Im Zusammenhang mit derartigen Minijobs begegnet man häufig dem Begriff des sogenannten „Grundfreibetrags“. Erst wenn ein Gehalt diesen übersteigt, beginnt die Pflicht zur Zahlung der Einkommenssteuer. Da die Lebenshaltungskosten regelmäßig steigen, erhöht auch das Finanzministerium regelmäßig die Höhe des Grundfreibetrags. Während dieser noch vor ein paar Jahren bei 450 Euro im Monat lag, wurde er mittlerweile glücklicherweise deutlich angehoben. So liegt der aktuelle Grundfreibetrag 2022 bei 9.984 Euro.

Im Jahr 2021 lag er noch bei 9.744 Euro, im Jahr 2020 bei 9.408 Euro. Mit der stetigen Steigerung des Grundfreibetrags möchte der Staat den ebenfalls steigenden Lebenshaltungskosten etwas entgegenhalten. Dementsprechend dürfen wir im Jahr 2023 wohl mit einem Grundfreibetrag über 10.000 Euro rechnen. Bei der Anrechnung im Jahr 2022 kommt es nicht darauf an, dass man jeden Monat einem separaten Grundfreibetrag in Höhe von 832 Euro unterliegt. Vielmehr ist es zumindest theoretisch auch möglich, in nur einem Monat die gesamten 9.984 Euro und in den restlichen elf Monaten nichts zu verdienen. Auch dann fällt keine Steuer an. Das bedeutet aber auch, dass man hier äußerst genau sein muss. Wer 9.985 Euro verdient und damit über dem Grundfreibetrag liegt, ist dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Einkommen bedeutet nicht Einnahmen

Das deutsche Steuerrecht hat den Ruf, für Laien eher kryptisch daherzukommen. Beim genaueren Hinsehen versteht man schnell, warum das so ist. Insbesondere die Namensgebung könnte zum Teil verwirrender kaum sein. Da wäre beispielsweise der Begriff „zu versteuerndes Einkommen“. Dieses ist bei der Berechnung der Einkommenssteuer maßgeblich. Doch wie errechnet sich dieses? Am Anfang stehen die Einnahmen. Gehen wir von einem Kellner aus, der im Jahr 10.500 Euro verdient. Die 10.500 Euro sind seine Einnahmen. Doch es sind nicht die Einnahmen, anhand derer die Höhe der Einkommenssteuer berechnet wird. Gäbe man diese in der Steuererklärung als „zu versteuerndes Einkommen“ an, müsste man 74 Euro Steuern entrichten. Den Einnahmen stehen aber natürlich auch jährliche Ausgaben gegenüber.

Muss der Kellner beispielsweise mit dem Auto zur Arbeit pendeln, kann er diese Kosten ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Ist er nachweislich 100 Tage im Jahr mit dem Auto 20 km zur Arbeit gefahren, kann er die angefallenen Kosten in Form der sogenannten Pendlerpauschale als Ausgaben geltend machen. Da diese 600 Euro (30 Cent/km) beträgt, liegt das zu versteuernde Einkommen bei 9.900 Euro, was eine Steuerzahlung von 0 Euro (Stand 2022) bedeutet. Die Pendlerpauschale ist nur ein Beispiel für Kosten, mit denen sich das zu versteuernde Einkommen sinken lässt. Von den ursprünglichen Einnahmen werden auch Werbungskosten, Freibeträge und, wenn einschlägig, andere Sonderausgaben abgezogen. Geschenkt wird dir hier selten etwas. Deshalb ist es wichtig, dass du noch so kleine Ausgaben in deiner Steuererklärung angibst, um die Steuerbelastung zu niedrig wie möglich zu halten.

Tipps für Immobilien- und Aktienanleger

Wer mit Aktien oder ETFs handelt, sollte sich der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bewusst sein. Einnahmen aus dem Aktiendepot sollten bei der Steuer angegeben werden, da besonders Geringverdiener mit einem niedrigeren Steuersatz profitieren können und so ggf. ein wenig Geld zurückerhalten.

Doch auch Immobilieneigentümer können steuerlich einiges geltend machen. Wer seine Immobilie vermietet, kann jegliche Ausgaben in der Einkommenssteuererklärung den Einnahmen gegenüberstellen. Auch eine jährliche Abschreibung gehört dazu. Je nach Investitionsvolumen oder Alter des Gebäudes erhält man auch durch die Immobilie noch Steuern zurück. Wie? Das erklären euch beispielsweise diese Steuer-Influencer. Wer Immobilien lange privat hält, sollte sich auch mit der Ehegattenschaukel beschäftigen. Plant man renditestarke Immobilien zu erwerben, kann jedoch auch eine vermögensverwaltende GmbH Sinn machen, damit die Einnahmen nicht über die Einkommenssteuer laufen.

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