Neben der gesetzlichen Rente gibt es andere Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen. Aber auch bestimmte Personengruppen bekommen nicht die gewöhnliche Rente, sondern sie profitieren im Alter von einem anderen Modell. Speziell Beamte gehen nicht in Rente, sondern in Pension. Vielen ist bekannt, dass diese ausgezahlte Pension in den meisten Fällen höher ist, als die gesetzliche Rente für alle Arbeitnehmer. Neben diesen beiden Modellen gibt es außerdem die sogenannte VBL Rente.
Was diese VBL Rente genau ist, für wen sie gedacht ist, wie hoch diese ist und welche Positionen von dieser Rente abgezogen werden, erläutern wir in diesem Beitrag genauer.
Das hat es mit der VBL-Rente auf sich
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) Rente ist eine zusätzliche Altersversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine betriebliche Altersvorsorge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird.
Die VBL wurde im Jahr 1971 gegründet und ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung des öffentlichen Dienstes. Sie ist zuständig für die Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst. Hierzu gehören Beschäftigte bei Bund, Ländern, Gemeinden, Kirchen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Die Finanzierung der VBL Rente erfolgt durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Die Beiträge werden vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und von dem Arbeitgeber aufgestockt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers und dem Tarifvertrag, der für den öffentlichen Dienst gilt.
Die VBL Rente ist eine lebenslange Rente, die ab dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung im öffentlichen Dienst und der Höhe der Beiträge, die während der Arbeitszeit geleistet wurden.
Die VBL Rente ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente, da sie dazu beiträgt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Ruhestand ein ausreichendes Einkommen haben. Außerdem bietet sie eine Absicherung für Hinterbliebene und bei Invalidität.
Es gibt verschiedene Varianten der VBL Rente, je nachdem ob es sich um eine klassische oder eine kapitalgedeckte Versorgung handelt. Arbeitnehmer können zudem individuelle Vereinbarungen treffen, um die VBL Rente ihren Bedürfnissen anzupassen.
Wer in Deutschland zum öffentlichen Dienst gehört
Der öffentliche Dienst in Deutschland umfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für staatliche oder öffentliche Institutionen tätig sind. Dazu gehören in erster Linie die Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, wie Ministerien, Ämter und Verwaltungen, sowie die Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. Auch Schulen, Universitäten und Hochschulen zählen zum öffentlichen Dienst.
Darüber hinaus gehören auch die Kirchen, wie die katholische und evangelische Kirche sowie weitere Religionsgemeinschaften, zum öffentlichen Dienst. Ebenso zählen die Sozialversicherungsträger, wie die Krankenkassen, Rentenversicherungen und Arbeitsagenturen, dazu.
Öffentliche Unternehmen, die von staatlichen oder kommunalen Stellen betrieben werden, sind ebenfalls Teil des öffentlichen Dienstes. Dazu gehören beispielsweise Stadtwerke, Verkehrsbetriebe und öffentliche Einrichtungen.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können sowohl Beamte als auch Angestellte sein. Dabei gibt es unterschiedliche Einstufungen und Tarifverträge, die je nach Art der Beschäftigung und der Institution, für die gearbeitet wird, variieren können.
Im Allgemeinen zeichnet sich der öffentliche Dienst durch eine hohe Arbeitsplatzsicherheit und stabile Arbeitsbedingungen aus. Die Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt in der Regel nach einem festen Tarifvertrag, der sich an der Qualifikation und der Erfahrung der Beschäftigten orientiert.
Die verschiedenen Varianten der VBL-Rente
Es gibt verschiedene Varianten der VBL Rente, die sich hauptsächlich darin unterscheiden, ob es sich um eine klassische oder eine kapitalgedeckte Versorgung handelt.
- Klassische Versorgung: Bei der klassischen Variante der VBL Rente handelt es sich um eine sogenannte Leistungszusage. Das bedeutet, dass die Rentenhöhe im Voraus festgelegt wird und unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte ist. Die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in einen gemeinsamen Topf eingezahlt und von der VBL verwaltet. Die Rentenansprüche werden aus diesem Topf gezahlt. Der Vorteil der klassischen Versorgung liegt darin, dass die Rentenzahlungen stabil sind und sich nicht durch Schwankungen auf den Kapitalmärkten verringern können.
- Kapitalgedeckte Versorgung: Bei der kapitalgedeckten Variante der VBL Rente werden die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf individuellen Konten angesammelt und in Fonds investiert. Die Höhe der Rente hängt dann von der Wertentwicklung der Fonds ab. Im Gegensatz zur klassischen Variante besteht hier also ein höheres Risiko, da die Rentenhöhe von den Kapitalmärkten abhängt. Dafür bietet die kapitalgedeckte Versorgung auch die Möglichkeit, höhere Renditen zu erzielen.
- Individuelle Vereinbarungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen mit der VBL zu treffen. Dabei können beispielsweise höhere Beiträge vereinbart werden, um später eine höhere Rente zu erhalten. Auch eine Kombination aus klassischer und kapitalgedeckter Versorgung ist möglich.
Die Höhe der VBL Rente
Die Höhe der VBL Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung im öffentlichen Dienst, dem Einkommen während dieser Zeit und der gewählten Versorgungsvariante.
Die VBL Rente ist grundsätzlich eine ergänzende Versorgung zur gesetzlichen Rente und soll dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Im Durchschnitt beträgt die VBL Rente derzeit etwa 300 bis 400 Euro im Monat. Die genaue Rentenhöhe ist jedoch abhängig von der individuellen Situation und kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, auf die Höhe der VBL Rente Einfluss zu nehmen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Dauer der Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Je länger man im öffentlichen Dienst tätig ist, desto höher fällt in der Regel auch die VBL Rente aus. Auch das Einkommen während der Beschäftigung im öffentlichen Dienst spielt eine Rolle, da die Beiträge zur VBL Rente anhand des Bruttoeinkommens berechnet werden.
Des Weiteren kann die Höhe der VBL Rente durch individuelle Vereinbarungen beeinflusst werden. Hierbei kann beispielsweise eine höhere Beitragszahlung vereinbart werden, um später eine höhere Rente zu erhalten. Auch eine Kombination aus klassischer und kapitalgedeckter Versorgung kann dazu beitragen, eine höhere Rente zu erzielen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die VBL Rente eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellt und nicht als alleinige Altersvorsorge ausreicht. Eine private Altersvorsorge kann daher eine sinnvolle Ergänzung zur VBL Rente sein, um im Alter ausreichend abgesichert zu sein.
Diese Posten werden von der VBL Rente abgezogen
Von der VBL Rente werden verschiedene Beiträge und Abzüge vorgenommen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben. Im Folgenden sind die wichtigsten Beiträge und Abzüge aufgelistet:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Wie bei anderen Renten auch müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die VBL Rente gezahlt werden. Die Beiträge werden dabei auf die gesamte Rente berechnet und direkt von der Rentenauszahlung abgezogen.
- Steuern: Auch auf die VBL Rente fallen Steuern an. Die Höhe der Steuerbelastung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Rente und dem persönlichen Steuersatz.
- Rentenversicherungsbeitrag: Auf die VBL Rente wird außerdem ein Rentenversicherungsbeitrag gezahlt. Dieser dient dazu, die gesetzliche Rentenversicherung zu finanzieren.
- Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK): Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zahlen zusätzlich Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK). Diese Beiträge werden von der VBL verwaltet und dienen der zusätzlichen Altersvorsorge.
- Beiträge zur Entgeltumwandlung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben außerdem die Möglichkeit, einen Teil ihres Gehalts in die VBL Rente umzuwandeln. Diese Beiträge werden dann steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt, sodass sich die Abgabenlast reduziert. Allerdings wird auch auf diese Beiträge später Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Abzüge von der individuellen Situation abhängt und somit unterschiedlich ausfallen kann. Insbesondere die Steuerbelastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen aus anderen Quellen und den persönlichen Freibeträgen. Wer im Ruhestand auf eine ausreichende finanzielle Absicherung angewiesen ist, sollte sich daher im Vorfeld über die Höhe der zu erwartenden Abzüge informieren und gegebenenfalls zusätzliche private Altersvorsorge in Betracht ziehen.
Alternativen zur VBL Rente
Es gibt verschiedene Alternativen zur VBL Rente, die als ergänzende oder auch als eigenständige Altersvorsorge genutzt werden können. Hier sind einige dieser Alternativen im Detail:
Eine Möglichkeit ist die private Altersvorsorge. Hierbei können Versicherungen, Banken oder Fonds genutzt werden, um Geld für das Alter anzusparen. Es gibt unterschiedliche Modelle, wie beispielsweise die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung oder auch die private Rentenversicherung. Bei einer klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge in einen Fonds investiert, der vom Versicherungsunternehmen verwaltet wird. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge in einen oder mehrere Fonds investiert und die Rendite hängt vom Erfolg der Fonds ab. Eine private Rentenversicherung bietet eine garantierte Rente, unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte.
Eine weitere Alternative ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierbei wird ein Teil des Gehalts vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge investiert. Die bAV kann auf verschiedene Arten organisiert werden, wie beispielsweise über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine Pensionszusage. Bei der Direktversicherung wird ein Versicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen abgeschlossen und der Arbeitnehmer wird als versicherte Person benannt. Die Pensionskasse ist eine Art Versorgungseinrichtung, die ebenfalls vom Arbeitgeber finanziert wird und eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitstellt. Eine Pensionszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers, dass im Alter eine bestimmte Rente gezahlt wird.
Eine weitere Option ist die staatliche geförderte Altersvorsorge, wie beispielsweise die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert und bietet unter anderem die Möglichkeit auf staatliche Zulagen sowie möglicherweise Steuervorteile. Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler und bietet ebenfalls Steuervorteile.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen und eine ausreichende finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld ausführlich über die verschiedenen Optionen zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Unterschied zwischen Pension und Rente
Der Unterschied zwischen Rente und Pension besteht in erster Linie darin, wer die Zahlungen leistet und wer Anspruch darauf hat.
Eine Rente wird in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Rentenversicherung gezahlt. Sie ist eine Leistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit der Beitragszahlung und einer bestimmten Anzahl an Beitragsjahren erhalten. Das Ziel der Rente ist es, die Versicherten im Alter finanziell abzusichern. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Beitragszahlungsdauer, der Höhe der gezahlten Beiträge und dem Rentenbeginn.
Eine Pension hingegen wird in der Regel von Arbeitgebern gezahlt und ist eine Leistung, die an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wie beispielsweise Beamte, vergeben wird. Die Pension ist eine Art Versorgungsbezug und dient der Absicherung im Alter. Im Gegensatz zur Rente sind hierbei keine eigenen Beiträge zu leisten. Stattdessen wird die Pension aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Höhe der Zahlungen. In der Regel sind Pensionen höher als Renten, da sie auch eine höhere Absicherung und ein höheres Versorgungsniveau bieten. Beamte erhalten zudem häufig eine Versorgungszusage, die im Vorfeld festgelegt wird und unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge ist. Im Gegensatz dazu hängt die Höhe der Rente von den tatsächlich gezahlten Beiträgen ab.
Fazit
Die VBL Rente ist vor allem dafür gedacht Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im Alter abzusichern. Sie soll neben der gesetzlichen Rente dafür sorgen, dass die ehemaligen Arbeitnehmer nicht in die Armut rutschen. Allerdings werden auch hier Abzüge vorgenommen, die zum Beispiel aufgrund der Krankenkassenbeiträge aufkommen können. Möchte man seine Rente weiter erhöhen, kann man weitere Möglichkeiten in Anspruch nehmen und so für ein sorgenfreieres Leben im hohen Alter sorgen.