Zulagenrendite – Bei der Bewertung der Riester-Rente oft außer Acht gelassen

Die Riester-Rente steht schon seit Jahren in der Kritik, weil die erzielbaren Renditen angeblich verhältnismäßig gering oder die Kosten hoch sind. Insbesondere bei Riesterfonds ist es zwar richtig, dass die anfallenden Gebühren durchschnittlich bis zu über zwei Prozent im Jahr betragen können. Allerdings sollte man nicht den Fehler machen, nur auf die Rendite des Riester-Vertrages zu schauen, sondern vor allem die sogenannte Zulagenrendite mit einbeziehen. Was das bedeutet, wie hoch die Zulagenrendite ausfallen kann und worum es sich dabei überhaupt handelt, das erfährst du in unserem Beitrag.

Riester-Rente: Staatliche Förderung in Form von Zulagen

Lass uns zu Beginn einen kurzen Blick auf die Riester-Rente werfen, da nicht unbedingt alle Bundesbürger genau wissen, worum es sich dabei handelt. Seit über 20 Jahren ist die Riester-Rente eine staatliche Förderung, die dem Zweck dient, den privaten Vermögensaufbau und im Speziellen den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu fördern. Diese Förderung führt der Staat dadurch in der Praxis durch, dass er an die Riester-Sparer mindestens eine Grundzulage zahlt. Diese beläuft sich momentan im besten Fall auf 175 Euro pro Jahr, wenn nämlich als Minimum vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Zwei-Personen-Haushalte können dementsprechend – unter Erfüllung der gegebenen Voraussetzungen – zwei Grundzulagen für zusammen 350 Euro jährlich vereinnahmen. Oftmals ist die Grundzulage nicht die einzige Förderung im Zuge der Riester-Rente, sondern es kommt zusätzlich pro Kind noch eine Kinderzulage hinzu. Diese wird in der Regel für im Haushalt lebende Kinder gezahlt, die noch keine 18 Jahre alt sind bzw. sich noch in der Schule oder Ausbildung befinden. Für alle ab 2008 geborenen Kinder wird eine Zulage in Höhe von 300 Euro jährlich gezahlt. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine dreiköpfige Familie im besten Fall Jahr für Jahr eine Riester-Förderung in Form der Grund- und Kinderzulage von insgesamt 650 Euro erhält. Dabei handelt es sich um vom Staat geschenktes Geld, welches es in der Form bei rein privaten Sparverträgen nicht gibt.

Unterschiedliche Renditen bei den Riester-Verträgen

Bei den Riester-Verträgen selbst kannst du dich zwischen mehreren Varianten entscheiden. Zur Verfügung stehen an den Finanzmärkten insbesondere die folgenden Formen des Riester-Vertrages:

  • Banksparplan
  • ETF-Sparplan
  • Fondssparplan
  • Private Rentenversicherung
  • Bausparvertrag (Wohnriester)

Die unterschiedlichen Varianten der Riester-Verträge können im Hinblick auf die erzielbare Rendite deutlich voneinander abweichen. So verbriefen zum Beispiel Riester-Banksparpläne oft nicht einmal mehr eine Gesamtrendite von jährlich zwei Prozent, während du bei ETF– oder Fondssparplänen durchaus eine durchschnittliche Jahresrendite von 4,5 bis 6,5 Prozent erzielen kannst. Darüber hinaus kommt an dieser Stelle die bereits angesprochene Zulagenrendite ins Spiel.

Was ist die Zulagenrendite?

Die Zulagenrendite hat nichts mit der zuvor angesprochenen, eigentlichen Rendite eines Sparvertrages zu tun. Stattdessen handelt es sich dabei um die Rendite, die sich alleine aufgrund der Grund- und Kinderzulage ergibt, da es sich dabei um seitens des Staates für den Sparer geschenktes Geld handelt. Mit der Zulagenrendite lässt sich demnach ermitteln, welcher Ertrag sich im Hinblick auf die Zulagen erzielen lässt, wenn du Grund- und Kinderzulage in ein Verhältnis zu deinen eigenen Einzahlungen setzt.

Wie ermittle ich die Zulagenrendite?

Das Ermitteln der Zulagenrendite ist relativ einfach, denn dazu benötigst du lediglich die folgenden Angaben:

  • Höhe der Grund- und eventuellen Kinderzulage pro Jahr
  • Eigene Spareinzahlungen pro Jahr

Nehmen wir für unsere folgende Beispielrechnung an, dass ihr eine Familie mit zwei Kindern seid und mindestens vier Prozent eures Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlt. Das führt dazu, dass ihr pro Jahr insgesamt 950 Euro an Grund- und Kinderzulagen erhaltet. Du und deine Frau/Mann haben jeweils einen eigenen Riester-Vertrag, in den ihr zusammen Monat für Monat 250 Euro einzahlet. Die eigenen Einzahlungen belaufen sich dementsprechend auf 3.000 Euro pro Jahr.

Wenn du nun die Zulagenrendite ermitteln möchtest, musst du die 3.000 Euro eigene Einzahlungen pro Jahr nebst der Zulagen von 950 Euro jährlich in ein Verhältnis zum Gesamtbetrag setzen, der in den Riester-Vertrag fließt. In dem Fall wären das 3.950 Euro. Nun ermittelst du einfach, welchen Anteil die 950 Euro an Zulagen an den Gesamteinzahlungen haben, nämlich:

950 Euro × 100 / 3.950 Euro =  24 Prozent

Das Ergebnis von 24 Prozent ist demzufolge die Zulagenrendite, die du im Beispielfall erhältst. Du kannst an der Berechnung ferner erkennen, dass die Zulagenrendite naturgemäß umso höher ausfällt, desto weniger eigene Einzahlungen du in den Riester-Vertrag vornimmst. Würdest du zum Beispiel nicht monatlich 250, sondern 100 Euro in die zwei Riester-Verträge einzahlen, läge die Zulagenrendite bei über 40 Prozent.

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Zulagenrendite führt zu einzigartiger Rendite beim Riester-Sparen

Da du nun weißt, dass die Zulagenrendite beim Riester-Sparen nicht selten zwischen 15 und 30 Prozent beträgt, stellt sich tatsächlich die berechtigte Frage, warum dies oft bei der Kritik an der Riester-Förderung und den Riester-Verträgen oft vernachlässigt wird. Bei absolut keiner anderen Form des Vermögensaufbaus findest du nämlich eine Gesamtrendite von über 15 Prozent bei noch dazu äußerst hoher Sicherheit, wie sie beim Riester-Sparen gegeben ist. Wenn du also förderberechtigt bist, wäre es schlichtweg verschenktes Geld, wenn du dich nicht für einen Riester-Sparvertrag entscheidest. Du musst lediglich bedenken, dass du die Einzahlungen möglichst bis zum Erreichen des Rentenalters durchhältst, denn bei einer vorzeitigen Kündigung des Riester-Vertrages musst du sämtliche Zulagen an den Staat zurückzahlen.

Gibt es Ergänzungen zum Riester-Sparen?

Nimmt man die Zulagenrendite und die separate Rendite des Sparvertrages zusammen, führt dies nicht selten zu einer jährlichen Gesamtrendite von über 20 Prozent. Dabei handelt es sich nicht um die einzige staatliche Förderung für den Vermögensaufbau, die manchmal sogar ergänzt zur Riester-Rente ebenfalls genutzt werden können. Damit sind insbesondere zum einen die Wohnungsbauprämie und zum anderen die Arbeitnehmersparzulage nebst VL-Leistungen gemeint.

Die Wohnungsbauprämie erhältst du unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, wenn du dich für den Abschuss eines Bausparvertrages entscheiden. Die Arbeitnehmersparzulage wird dir bei der Nutzung eines Vertrages über vermögenswirksamen Leistungen gutgeschrieben, ebenfalls unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Auf diese Weise können beide Förderungen zusammen noch einmal bis zu 200 Euro in deine jährliche Kasse spülen, sodass sich im Beispielfall bei der vierköpfigen Familie durchaus eine jährlich Gesamtförderung von über 1.000 Euro ergeben kann.

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