Deutschland gehört sicherlich zu den Ländern, in denen es im Gesundheitsbereich mit die beste, medizinische Versorgung gibt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Großteil aller notwendige Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Operationen, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden müssen. Dennoch heißt das nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung für alle Kosten aufkommen würde, die es im Gesundheitsbereich gibt. Viele Millionen Bundesbürger müssen Jahr für Jahr einen Eigenanteil zahlen, beispielsweise bei Zahnersatz und anderen Behandlungen.
Nicht immer können diese Gesundheitsausgaben aus den eigenen Mitteln finanziert werden, sondern es ist stattdessen ein Kredit oder eine sonstige Vereinbarung notwendig. Wir möchten daher im folgenden Beitrag näher drauf eingehen, welche Optionen es gibt, damit du auch zukünftig deine Gesundheitsausgaben, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, zahlen kannst.
Zahnersatz, Augenbehandlungen und IGeL-Leistungen
Tatsächlich gibt es durchaus eine Reihe von Leistungen im medizinischen Bereich, die zumindest nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse und auch nicht von allen privaten Krankenkassen vernommen werden. Einige Behandlungen und Leistungen sind ganz typisch und stehen sinnbildlich dafür, dass eben an der Stelle die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil erstattet oder gar keine Zuschüsse gibt. Dies trifft unter anderem auf die folgenden Behandlungen und Leistungen im medizinischen Bereich zu:
- Zahnersatz
- Zahnbehandlungen und Materialien
- Bestimmte Augenbehandlungen wie Lesern
- Kinderwunschbehandlung
- Professionelle Zahnreinigung
- Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
- Moderne Diagnostik und Behandlungsverfahren
Zu dieser Aufzählung kommen dann noch verschiedene, sogenannte IGeL-Leistungen. Dabei handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen, die teilweise sinnvoll sein können, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht übernommen werden. Wenn wir allerdings einmal eine Kinderwunschbehandlung oder Zahnersatz als Beispiel nehmen, dann können in den Bereichen Kosten von gleich mehreren Tausend Euro entstehen, die der Patient alleine tragen müsste.
Option 1: Ratenkredit der Bank
An die Option 1 denken sicherlich die meisten Patienten, die anfallende Gesundheitskosten nicht alleine tragen können, nämlich an einen Ratenkredit der Bank. Dieser ist flexibel einsetzbar und kann demzufolge auch genutzt werden, um zum Beispiel den notwendigen Zahnersatz mit dem entsprechenden Eigenanteil zu finanzieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hier meistens nur zwischen 30 und 50 Prozent aller entstehenden Kosten. Das wiederum bedeutet, dass es leicht zu einem Eigenanteil von über 1.000 Euro bis hin zu mehreren Tausend Euro kommen kann.
Der Ratenkredit ist deshalb eine gute Option, weil die Vergabe nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist. Du kannst den Ratenkredit also zum Beispiel zur Finanzierung einer Urlaubsreise genauso nutzen, als wenn du dir ein neues Auto kaufen oder eben medizinische Behandlungen finanzieren möchtest. Noch sind Ratenkredite vergleichsweise günstig und du erhältst die Bankkredite häufiger noch zu einem Zins von unter fünf Prozent. Allerdings hat auch jetzt eine Trendwende am Zinsmarkt eingesetzt, sodass Ratenkredite teurer werden. Lohnenswert ist diese Alternative allerdings nur dann, wenn du mehrere Tausend Euro finanzieren musst, weil viele Ratenkredite erst ab einem Mindestbetrag von 2.500 Euro vergeben werden.
Option 2: Ratenzahlungsvereinbarung mit dem behandelnden Arzt
Von einer zweiten Option wissen viele Patienten gar nichts oder ziehen diese zumindest nicht in Betracht. Tatsächlich gibt es allerdings immer mehr Ärzte, die zu einer Ratenzahlungsvereinbarung bereit sind. Das bedeutet, dass du den entsprechenden Rechnungsbetrag nicht sofort und in einer Summe zahlen musst, sondern zum Beispiel in zwölf monatlichen Raten. Manche Ärzte gehen in dieser Hinsicht also ähnlich wie Autohändler vor, denn auch dort kannst du meistens eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Autoverkäufer treffen und dein Fahrzeug in monatlichen Raten bezahlen.
Der Vorteil einer solchen zweiten Option kann darin bestehen, dass viele Ärzte keinen oder nur einen geringen Zins im Rahmen der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung veranschlagen. Das bedeutet, dass es nicht selten günstiger als der Bankkredit ist, wenn du zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz in Höhe von 3.600 Euro in zwölf monatlichen Raten a 300 Euro zu einem Zins von beispielsweise 1,9 Prozent zahlst. Deshalb ist es durchaus empfehlenswert, dass du dich bei deinem behandelnden Arzt darüber erkundigst, ob eine solche Ratenzahlung möglich ist. Dies lohnt sich in erster Linie bei folgenden Ärzten und den entsprechenden Behandlungen:
- Augenarzt (Augenlasern)
- Kinderwunschzentrum (Kinderwunschbehandlung)
- Zahnarzt (Zahnersatz und Zahnbehandlungen)
- Kieferorthopädie (Zahnspangen und Schienen)
- Reha-Maßnahmen (falls die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten erstattet)
Option 3: Dispositionskredit und / oder Kreditkarte für geringere Kosten
Natürlich müssen sich die Gesundheitsausgaben nicht immer im Bereich von mehreren Tausend Euro bewegen, die du in Eigenleistung zahlen sollst. Gerade bei IGeL-Leistungen gibt es zahlreiche Untersuchungen und Behandlungen, bei denen ein durchschnittlicher Rechnungsbetrag zwischen 50 und 300 Euro anfällt. Unter diesen Voraussetzungen lohnt sich weder die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt noch ein Ratenkredit, sodass in dem Fall zwei weitere Optionen infrage kommen. Dabei handelt es sich zum einen um die Inanspruchnahme des Dispositionskredites und zum anderen um die Nutzung eines Kreditrahmens, den du vielleicht im Zusammenhang mit deinem Kreditkartenkonto hast.
In beiden Fällen kannst du eine Finanzierung der Gesundheitskosten vornehmen, die sich im durchschnittlichen Bereich zwischen 50 bis mehreren Hundert Euro bewegen. Allerdings solltest du nicht den Fehler machen, zum Beispiel Zahnersatz mit einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro oder mehr über einen Dispokredit oder das Kreditkartenlimit zu finanzieren. Dafür sind nämlich die zu zahlenden Zinsen – insbesondere im Vergleich zum Ratenkredit und auch der Ratenzahlung – erheblich höher. So zahlst du zum Beispiel bei der Inanspruchnahme deines Kreditkartenrahmens oft einen jährlichen Sollzins von 12 bis 14 Prozent, sodass du mit einem Ratenkredit oder auch der Ratenzahlungsvereinbarung erheblich günstiger fährst.
Bei Härtefällen Antrag bei der Krankenkasse stellen
Manche medizinische Behandlungen, die nicht in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet werden, aber dennoch dringend notwendig sind, müssen einfach gemacht werden. Hast du dann nicht die finanziellen Mittel, kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen sogenannten Härtefall geltend zu machen. In solchen Situationen entscheiden die Krankenkassen dann in der Regel sehr individuell, ob vielleicht doch ein größerer Teil der anfallenden Gesundheitsausgaben übernommen werden kann.
Du kannst übrigens einigen Gesundheitskosten von vorneherein „entkommen“, nämlich durch bestimmte Krankenzusatzversicherungen. Diese privaten Versicherungen schließen oft die Lücke zwischen Rechnungsbetrag und der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Private Krankenzusatzversicherungen gibt es für mehrere Teilbereiche, zum Beispiel als:
- Zahnzusatzversicherung
- Augenversicherung
- Heilpraktiker-Versicherung
- Versicherung für stationäre Aufenthalte
- Krankentagegeldversicherung
Wenn du zum Beispiel eine Augenversicherung hast, zahlt diese mitunter Behandlungen in Form von Lasern, sodass du entsprechend keinen Eigenanteil hast und demzufolge auch keine Finanzierung durchführen musst.