Förderungen in 2023 – das ist für Sparer und Kreditnehmer interessant

Förderungen im Finanzbereich gibt es in Deutschland schon seit mehreren Jahrzehnten. Sowohl beim Sparen als auch im Zusammenhang mit Krediten haben Verbraucher im Jahre 2023 die Möglichkeit, eventuelle Förderungen zu beantragen. Zwar ist eine sehr interessante Förderung seit mittlerweile fast einem Jahr nicht mehr abrufbar, nämlich das sogenannte Baukindergeld. Auf der anderen Seite existieren jedoch nach wie vor interessante Förderungen, zu denen du dich als Sparer oder Kreditnehmer erkundigen kannst.

Förderungen für Sparer – ein Überblick

Bei den Förderungen des Staates oder anderer Institutionen muss differenziert werden, ob diese sich an Sparer oder Kreditnehmer richten. Im ersten Teil unseres Beitrages möchten wir uns mit denjenigen Fördermöglichkeiten beschäftigen, die in Deutschland auch im Jahre 2023 den Sparern unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Dabei handelt es sich um die folgenden Förder-Varianten:

  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Riester-Rente
  • Basisrente (Rürup-Rente)

Mit den einzelnen Fördermöglichkeiten möchten wir uns jetzt näher beschäftigen und die wesentlichen Eigenschaften nennen, die auch für dich als Sparer von Interesse sein dürften.

Arbeitnehmersparzulage: Die älteste Förderung für Sparer in Deutschland

Die Arbeitnehmersparzulage gibt es schon seit mehreren Jahrzehnten, sodass es sich um die älteste Forderung für Sparer handelt, die jetzt noch aktiv ist. Du erhältst die Arbeitnehmersparzulage allerdings nur unter der Voraussetzung, dass du einen Vertrag über vermögenswirksamen Leistung abschließt. Dieser wird häufig auch kurz als VL-Vertrag bezeichnet. Die vermögenswirksamen Leistungen erhältst du entweder – in vollem Umfang oder teilweise – von deinem Arbeitgeber oder musst den Sparbeitrag als Eigenleistung aufbringen.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich in erster Linie danach, für welche Art von Sparvertrag du dich zum Vermögensaufbau entscheidest. Auf dieser Grundlage gibt es insbesondere die folgenden zwei Alternativen:

  • Fondssparen: Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent
  • Bausparen: Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent

Zu beachten ist ferner, dass diese entsprechenden Prozente nicht auf jeden Sparbeitrag angerechnet werden, weil es im Zuge der Arbeitnehmersparzulage Höchstbeträge gibt. Diese belaufen sich auf 400 bzw. 470 Euro. Je nach Art des Sparvertrages kannst du entsprechend pro Jahr eine maximale Arbeitnehmersparzulage in Höhe von bis zu 80 Euro erzielen, wobei du auch zwei Verträge abschließen kannst.

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Sparer ein Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage hat. Die Gutschrift ist nämlich an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden. Die aktuellen Einkommensgrenzen in Form des zu versteuernden Einkommens sehen in 2023 wie folgt aus:

  • 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro bei Abschluss Bausparvertrag
  • 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro bei Abschluss Fondssparen

Wohnungsbauprämie: Förderung für Bausparer

Eine staatliche Förderung, die sich explizit an Bausparer richtet, ist die Wohnungsbauprämie. Diese funktioniert ähnlich wie die zuvor erläuterte Arbeitnehmersparzulage, nur dass du explizit einen Bausparvertrag abschließen musst, um diese Förderung zu erhalten. Die Wohnungsbauprämie ist ebenfalls betragsmäßig begrenzt. Momentan (2023) wird dir eine Wohnungsbauprämie von maximal 70 Euro (Alleinstehende) bzw. 140 Euro (Verheiratete) gutgeschrieben, denn die 10 Prozent sind auf einen maximalen, jährlichen Sparbeitrag in Höhe von 700 bzw. 1.400 Euro begrenzt. Eine weitere Gemeinsamkeit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ist, dass sich diese nur an Sparer mit einem geringen bis mittleren Einkommen richtet. Die Einkommensgrenzen innerhalb der Wohnungsbauprämie sehen momentan wie folgt aus:

  • 35.000 Euro Alleinstehende
  • 70.000 Euro Verheiratete

Riester-Rente: Die beste Förderung für Sparer

Rein nominal ist die Riester-Rente definitiv die beste Förderung für Sparer in Deutschland. Während du sowohl bei der Wohnungsbauprämie als auch bei der Arbeitnehmersparzulage für gewöhnlich unterhalb von 100 Euro Förderung im Jahr bleiben, ist die Riester-Rente in erster Linie für Familien mit Kindern wesentlich attraktiver. Die Förderung besteht zunächst aus der Grundzulage, die bis zu 175 Euro im Jahr betragen kann. Dazu musst du jedoch mindestens vier Prozent deines Einkommens pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlen.

Die zweite, ebenfalls im Rahmen der Riester-Rente mögliche Zulage, ist noch attraktiver, nämlich die Kinderzulage. Diese beläuft sich für alle Kinder, die ab 2008 geboren sind, auf jährlich 300 Euro. Lediglich Kinder mit dem Geburtsjahr bis einschließlich 2007 erhalten mit 185 Euro eine geringere Kinderzulage. Da die Kinderzulage nicht auf die Anzahl der Kinder begrenzt ist, kann zum Beispiel eine fünfköpfige Familie insgesamt pro Jahr die folgenden Zulagen erhalten:

  • Riester-Sparer 1 (Ehemann): 175 Euro
  • Riester-Sparerin 2 (Ehefrau): 175 Euro
  • Kind 1: 300 Euro
  • Kind 2: 300 Euro
  • Kind 3: 300 Euro
  • Gesamt: 1.250 Euro

Eine fünfköpfige Familie erhält also tatsächlich innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 Euro an Förderung vom Staat, nämlich in Form der Riester-Zulagen. Ebenfalls positiv ist, dass die Zahlung der Riester-Zuschüsse nicht an Einkommensgrenzen gebunden ist.

Als Alternative zur Riester-Rente gibt es in erster Linie für sehr gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige nebst Freiberuflern noch eine andere staatliche Förderung, nämlich die Rürup-Rente. Diese heißt fachlich korrekt Basisrente und besteht in erster Linie aus Steuervorteilen. Darüber hinaus funktioniert die Basisrente ähnlich wie die Riester-Rente, nur dass an die Stelle der Zulagen in dem Fall steuerfreie Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb der späteren Auszahlungsphase treten.

Förderung für Kreditnehmer: Die verschiedenen KfW-Förderdarlehen

Für Kreditnehmer gibt es nach dem Wegfall des Baukindergeldes im Wesentlichen noch eine relevante Förderung, nämlich die seitens der KfW-Bank. Dort gibt existieren einige Förderprogramme, die sich insbesondere an Eigentümer von privat genutztem Wohneigentum richten. Interessant sind in dem Zusammenhang zum Beispiel besonders für Energiesparer die folgenden Förderprogramme der KfW:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm 124
  • Wohngebäude Kredit (Programm 261)
  • Erneuerbare Energie Standard (Programm 270)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programm 433)

Meistens besteht die Förderung aus einem günstigen Darlehenszins, denn das entsprechende KfW-Darlehen beinhaltet. Das ist sicherlich im Jahre 2023 besonders interessant, nachdem die Bauzinsen für gewöhnliche Immobiliendarlehen deutlich angestiegen sind. Ferner erhältst du unter Umständen einen Tilgungszuschuss, also faktisch ein Geschenk des Staates. Das ist allerdings nur bei wenigen KfW-Darlehen und unter bestimmten Voraussetzungen der Fall.

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